BND-Gesetz: Rundfunk, Verlage und Journalisten wollen besseren Quellenschutz

Der gegenwärtige Entwurf zum überarbeiteten BND-Gesetz reicht nach Meinung von Sendeanstalten, Verlegern und Journalistenverbänden nicht aus.

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Atrium der BND-Zentrale.

(Bild: BND)

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Der organisierte Journalismus in Deutschland sieht den Quellenschutz im derzeitigen Entwurf zur Neufassung des BND-Gesetzes nicht ausreichend gewährleistet. Zwar würden darin Vertraulichkeitsbeziehungen von Journalist:innen unter Schutz gestellt, personenbezogene Daten aus solchen zu erheben sei unzulässig, der Gesetzentwurf müsse aber nachgeschärft werden, fordern DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, VAUNET, ARD und ZDF.

"Der Schutz darf nicht auf personenbezogene Daten begrenzt bleiben, sondern muss das gesamte Redaktionsgeheimnis umfassen", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Verbände und Sendeanstalten . Der Quellenschutz sei nicht gewährleistet, "wenn einfach nur Namen und Adressen geschwärzt werden".

Der Appell bezieht sich auf den Entwurf der Regierung für ein "Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts" , der Ende Januar im Bundestag erstmals erörtert wurde. Er liegt nun dem Innenausschuss vor. Zentraler Bestandteil der geplanten Reform ist neben der Neuregelung der rechtlichen Grundlagen für die technische Aufklärung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) auch die Einführung von Kontrollmechanismen, welche die Legitimation der Ausland-Fernmeldeaufklärung stärken sollen.

Die Journalist:innen, Sender und Verlage bemängeln auch an dem Entwurf, dass der Quellenschutz bereits dann entfallen solle, wenn lediglich "tatsächliche" und nicht erst "spezifische" Anhaltspunkte für eine Täterschaft oder Teilnahme an bestimmten Straftaten vorliegen. Der Schutz von Journalist:innen werde also bereits dann hinfällig, wenn sie im Kontakt mit Personen stehen, die ihrerseits tatverdächtig sind. Das komme aber gerade bei investigativ tätigen Journalist:innen regelmäßig vor.

Der Schutz von Informant:innen und Journalist:innen müsse auch in den Regelungen zur Datenverarbeitung präzisiert werden, lautet eine weitere Forderung. Bei der Auswertung von Verkehrsdaten könnten Informant:innen und Kontaktpersonen leicht identifiziert werden, "sodass gerade in deren Erhebung eine erhebliche Gefahr für den Quellenschutz besteht".

Die Grünen fordern in einem Antrag zu dem Gesetz unter anderem den Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen von Journalist:innen, Rechtsanwält:innen und Geistlichen, eine besondere Hürde für die Überwachung und klar umrissene Rechtfertigungsgründe sowie eine Beschränkung auf tatsächlich staatsgefährdende Sachverhalte.

(anw)