Kfz-Scanning: Druck im Bundesrat zur Autofahrten-Vorratsspeicherung

Der Rechts- und der Innenausschuss des Bundesrats fordern, den Einsatz automatisierter Kennzeichenleser bundesweit auch im Aufzeichnungsmodus zuzulassen.

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Ein automatisiertes Kennzeichenlesesystem überwacht den Verkehr.

(Bild: Jenoptik)

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Von
  • Stefan Krempl

Rechts- und Innenpolitiker des Bundesrats sehen eine große Lücke in der umstrittenen Initiative der Bundesregierung, eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum durch Polizei, Zoll und andere Fahndungsbehörden zu schaffen. Sie fordern daher, die geplanten Befugnisse für den Gebrauch der Geräte zum Kfz-Kennzeichen-Scanning um einen "Aufzeichnungsmodus" zu erweitern, der eine Vorratsspeicherung von Autofahrten ermöglichen würde.

Der Änderungsantrag, über den das Plenum der Länderkammer am Freitag abstimmen soll, geht auf eine Initiative Brandenburgs zurück. Die dortige Polizei überwacht seit vielen Jahren täglich den kompletten Autoverkehr an festen Standorten mit einem "Kesy" getauften System und speicherte die Daten zunächst auch auf Vorrat. Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hielt dieses mit einem Big Brother Award ausgezeichnete Verfahren für rechtswidrig und ordnete Korrekturen an.

Das Land moniert nun, dass der einschlägige Entwurf der Bundesregierung zur Reform der Strafprozessordnung (StPO) die Nutzung von Kesy & Co. "lediglich zu Fahndungszwecken" vorsehe, nicht jedoch als Ermittlungsinstrument. In dem bislang geplanten Modus prüfe das System nur, ob das erfasste Kennzeichen in Datenbanken etwa mit gestohlen gemeldeten Dingen vorhanden sei. Liege kein Treffer vor, werde die Aufzeichnung sofort gelöscht.

Der Rechts- und der Innenausschuss wollen daher erreichen, dass Kfz-Kennzeichen "zur Verfolgung schwerer Straftaten" aufgezeichnet und nachträglich abgeglichen werden dürfen. Der vorgeschlagene Paragraf 100k StPO solle "die Möglichkeit einer Datenauswertung über einen begrenzten Zeitraum" schaffen. Dies trüge gerade in "komplexen Bandenverfahren" zu der ansonsten vielfach aussichtslosen oder wesentlich erschwerten Erforschung des Sachverhalts bei.

So könnten etwa bei Serienstraftaten die erhobenen Nummernschilder mit Tatorten und -zeiten in Beziehung gesetzt oder bei organisierten Autodiebstählen sogenannte "Pilotfahrzeuge" ermittelt werden, begründet die brandenburgische Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) das Vorhaben. Dies sei wichtig für eine effektiven Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die grenzüberschreitende Bandenkriminalität.

Bürgerrechtler kritisierten den Plan der Bundesregierung scharf. Vor allem das Beispiel Brandenburg zeige, dass die polizeiliche Praxis völlig aus dem Ruder gelaufen sei und sämtliche Kontrollmechanismen versagt hätten. In dem Bundesland klagt ein Mitglied der Piratenpartei gegen das Vorgehen der Ermittler. Der Fall liegt beim Landesverfassungsgericht. Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Beschwerde gegen das Kennzeichen-Scanning durch die Bundespolizei anhängig.

(olb)