Urheberrecht: Bundesrat freundet sich mit Upload-Filtern an

Die Länder haben keine Einwände gegen die von der Bundesregierung vorgesehenen "Zensurmaschinen", über die der Bundestag noch streitet.

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(Bild: gotphotos/Shutterstock.com)

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Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Urheberrechtsrichtlinie "im Wesentlichen zufriedenstellend" in ihrer Initiative zur Umsetzung der Vorgaben aufgenommen hat. Trotz der "umfangreichen Diskussionen und der erschwerten Vereinbarkeit der betroffenen Interessen" sei es der Exekutive gelungen, einen "in den relevanten Punkten geeigneten und ausgewogenen Gesetzesentwurf vorzulegen". In einzelnen Bereichen enthalte dieser "durchaus zukunftsweisende Reformen".

EU-Urheberrechtsreform und Artikel 13/17

Der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer wollte die mit dem Vorhaben verknüpften Upload-Filter als "falsches Instrument" gebrandmarkt wissen. Damit werde es nicht möglich, Rechteinhaber, Kreative und Verwerter von urheberrechtlich geschützten Werken auch im Internet angemessen zu vergüten. Der Bundesrat sollte die im Raum stehende "faktische Pflicht von Plattformen", die Sperrtechnik einzusetzen, als "unverhältnismäßig" kritisieren. Mit dieser Empfehlung fanden die Wirtschaftspolitiker im Plenum am Freitag aber keine Mehrheit.

Das im Regierungsentwurf gestutzte Konzept der Bagatellausnahmen für geringfügige, vergütungspflichtige Nutzungen von Schnipseln aus Video-, Audio- und Textmaterial für nichtkommerzielle Zwecke kritisieren die Länder in ihrer Stellungnahme nicht direkt. Sie bitten die Bundesregierung aber zu prüfen, ob es "praxistauglich" ausgestaltet sei.

Rechteinhaber werden dem Plan nach einen "roten Knopf" erhalten, um unverzüglich vor allem "Premiuminhalte" blockieren zu können. Damit soll der Schaden in Grenzen gehalten werden, wenn ein Nutzer fälschlicherweise behauptet, ein Upload sei rechtlich zulässig.

Der Bundesrat sorgt sich hier, dass Rechteinhaber insbesondere bei einer Vielzahl gleichzeitiger Verfahren und zeitkritischen Inhalten wie Livestreams überfordert sein dürften, Erklärungen über mutmaßlich erlaubte Nutzungen ordnungsgemäß händisch zu prüfen. Dies könnte die Betroffenen daran hindern, ihre verfassungsrechtlich geschützten Verwertungsbefugnisse ungehindert auszuüben.

Bedenken haben die Länder bei der vorgesehenen außergerichtlichen Streitbeilegung bei Auseinandersetzungen zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern. Sie wollen prüfen lassen, ob diese ausschließlich durch eine behördliche Schlichtungsinstanz als "zentrale Clearing-Stelle" erfolgen könne. Ein vollständiger Rückzug des Staates aus diesem Mechanismus erscheine im Zusammenhang mit Bedenken rund um ein strukturelles "Overblocking" nicht angezeigt.

An einigen Stellen hält das Gremium den Entwurf "mit Blick auf die Belange der Medien- und Kreativunternehmen" für verbesserungswürdig. So soll die Regierung umfassend ausloten, ob insgesamt bestehende Erlös- und Geschäftsmodelle von Urhebern und anderen Rechteinhabern in allen betroffenen Branchen wie Musik, Film, Hörfunk, Buch und Presse unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.

Sicherstellen will der Bundesrat einen Zugang zu urheberrechtlichen Schutzgegenständen zugunsten Wissenschaft, Lehre sowie Kultur zu angemessenen Bedingungen und in ausreichendem Umfang. So sollten Bildungseinrichtungen künftig bis zu 20 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen dürfen, um den Unterricht zu veranschaulichen. Bisher liegt die Grenze bei 15 Prozent. Die Befristung dieser Intranetklausel sollte gestrichen werden. Auch das Limit beim elektronischen Versand von Kopien aus Fachzeitschriften sei zu erhöhen.

Wie sich in der Corona-Pandemie gezeigt habe, müsse zudem der digitale Zugang zu Schulfunksendungen erleichtert und langfristiger gestaltet werde. Die Länder bedauern ferner, dass es nicht gelungen sei, eine verlässliche Grundlage zur Leihe von E-Books durch öffentliche oder wissenschaftliche Bibliotheken zu schaffen. Er fordert dazu einen eigenen Paragrafen.

Im Bundestag warfen alle Redner der Opposition fast parallel bei der 1. Lesung des Entwurfs der Bundesregierung und der Koalition vor, ihr wiederholt abgegebenes Versprechen klar gebrochen zu haben, Upload-Filter möglichst zu verhindern und "weitgehend unnötig" zu machen. "Nun wissen wir es besser: es werden Upload-Filter kommen", monierte Roman Müller-Böhm (FDP). Jeder hochgeladene Inhalt werde einem Generalverdacht unterstellt, die Kunst- und Meinungsfreiheit im Internet eingeschränkt.

Das Feigenblatt einer im EU-Rat zur Urheberrechtsrichtlinie abgegebenen Protokollerklärung habe nicht viel geändert, rügte die Linke Petra Sitte. Upload-Filter würden jetzt sogar erweitert eingesetzt, die Rechte der Kreativen nicht hinreichend gestärkt. Die Grüne Tabea Rößner warf Schwarz-Rot ein "unsägliches Rumgeeier zum Artikel 17" vor, in dem die vielfach befürchteten "Zensurmaschinen" angelegt sind. Gegenläufige Instrumente wie das "Pre-Flagging" habe die Regierung wieder eingedampft. So könnten die Internetgiganten mit ihren bereits bestehenden Filtersystemen ihre Marktmacht ausbauen.

Die Exekutive habe die Bagatellgrenzen noch einmal heruntergeschraubt, beklagte Joana Cotar (AfD). Für einen Text etwa blieben nur noch 160 Zeichen. Schon der Name des Gesetzes sei länger. Selbst Memes seien "nicht mehr per se sicher". Die vorgesehene Durchleuchtung aller Uploads schränke die Meinungsfreiheit ein.

Tankred Schipanski (CDU) räumte ein, dass die Konservativen ihr "Anliegen", Upload-Filter komplett unnötig zu machen, "nicht ganz" durchsetzen konnten. In der Protokollerklärung habe es aber auch nur geheißen, dass deren "Wirkung" weitgehend verhindert werden solle. Dies sehe der Entwurf vor, da ein Blockieren legaler Inhalte vermieden werde. Mit Bagatellausnahmen und Pre-Flagging werde die "erlaubte Nutzung von Inhalten" sichergestellt. Insgesamt leiste der Kompromiss einen bereits guten Interessensausgleich, der aber noch verbessert werden könne. "Kampfrhetorik" sei dabei aber fehl am Platz.

Selbst ein kleines Portal schaffe es mit ein wenig Software, dem Anspruch der geforderten Rechteverwertung gerecht zu werden, ergänzte der CSU-Politiker Alexander Hoffmann. Die Crux liege bei den großen Plattformen wie YouTube. Dort erfolgten derzeit über 80 Prozent aller Uploads, die Betreiber lösten aber "nur einen marginalen Bruchteil der Lizenzrechte ab". Darauf müsse die Politik reagieren, denn "Urheberrechtsschutz ist Eigentumsschutz".

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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verteidigte die Vorlage als "längst überfälliges Update". Sie erinnerte daran, dass vor zwei Jahren viele Nutzer auf die Straße gegangen seien aus Sorge um die Meinungsfreiheit im Netz. Dank des "innovativen Konzepts" der "mutmaßlich erlaubten Nutzungen" dürften als erlaubt gekennzeichnete Inhalte im geringfügigen Maß nun nicht schon vorsorglich blockiert werden. Der SPD-Abgeordnete Florian Post betonte, dass die Koalition im weiteren Verfahren noch über den "Red Button" reden müsse.

(bme)