Vorruhestand: Vier Jahre weniger arbeiten

Rente mit 63? Das geht, aber nur mit Abschlag. Die Kürzungen lassen sich mit zusätzlichen Beitragszahlungen ab 50 Jahre ausgleichen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 493 Kommentare lesen

(Bild: fizkes/Shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Peter Ilg
Inhaltsverzeichnis

Das gesetzliche Rentenprinzip in Deutschland ist ein ganz simples: Die aktiv Beschäftigten zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der Ruheständler. Deshalb wird die deutsche Rentenversicherung auch Generationenvertrag genannt, weil die Jungen für die Alten sorgen. Das Prinzip funktioniert aber nur dann gut, wenn mindestens so viele ins Arbeitsleben nachrücken, wie ausscheiden. Das ist schon lange nicht mehr der Fall. Der demografische Wandel ist der größte Feind des Rentenprinzips.

Mehr zu IT-Jobs und Gehältern:

Heute werden in Deutschland weniger Kinder geboren als früher und die Menschen werden älter. Der fehlende Nachwuchs und die steigende Lebenserwartung stellen die Alterspyramide auf den Kopf: immer weniger Junge sollen für die Renten von immer mehr Älteren aufkommen. Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Die Bundesregierung will das Problem beheben, indem sie die Altersgrenze für Rentner von 65 auf 67 Jahre anhebt: Die reguläre Altersgrenze steigt in den Jahren von 2012 bis 2029 in Ein- und Zweimonatsschritten. Der Jahrgang 1964 muss als erster bis 67 arbeiten, um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten.

Die Rentenerhöhung auf 67 scheint das Generationenproblem nicht lösen zu können, deshalb fordern deutsche Wirtschaftsinstitute in einer gemeinsamen Diagnose für das Bundeswirtschaftsministerium eine weitere Anhebung des Rentenalters um zwei weitere auf dann 69 Jahre. Als ein Grund dafür wird Corona genannt. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter erreichen und nach Berechnungen der Fachleute etwa 400.000 Menschen mehr den Arbeitsmarkt verlassen als nachrücken. Zuwanderung reiche nicht, um diese Lücke zu füllen. Andere Vorschläge, das umlagefinanzierte Rentensystem zu stärken, setzen auf höhere Beiträge oder eine Erweiterung des Kreises der Einzahler, wie zum Beispiel Beamte.

Die gesetzliche Rente sei sicher, verkünden Politiker seit Jahrzehnten tapfer. Dabei kann ein System nicht funktionieren, wenn die entscheidenden Parameter sich permanent verschlechtern. Das Nachjustieren am Rentenalter kann auch nicht die Lösung sein, weil seit vielen Jahren jeder Zweite die Möglichkeit nutzt, vorzeitig in Rente zu gehen. Das ist auch dem Rentenversicherungsbericht 2020 der Bundesregierung zu entnehmen.

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente mit 67 ist der Grundsatz – und von dem gibt es Ausnahmen. Eine davon ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Die müssen mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben, um vorzeitig in Rente gehen zu können. Die stufenweise Anhebung vom 65. auf das 67 Lebensjahr gilt auch für diese Personengruppe, sie können jedoch bereits ab 63 Jahren vorzeitig in Rente, allerdings mit einem Abschlag auf die eigentliche Altersrente. Rund 152.000 gesetzlich Rentenversicherte haben 2019 diese Möglichkeit genutzt, das sind 16 Prozent aller Altersrentner. Der absolute als auch der prozentuale Anteil der Vorruheständler mit 63 ist seit Jahren konstant. Dies Zahlen teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Anfrage mit.

Für jeden Monat, den eine Rente vor dem regulären Renteneintrittsalter beginnt, werden 0,3 Prozent der Altersrente abgezogen, die der Versicherte mit Erreichen der Regelaltersgrenze bekommen hätte. Wenn die Rente vier Jahre früher beginnt, also mit 63 anstatt mit 67, ist ein Abschlag von maximal 14,4 Prozent fällig. Bei einem 1960 geborenen, der durch die Anhebung der Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten in Altersrente gehen kann, beträgt der Abschlag 12 Prozent. Angenommen, in dessen Rentenbescheid ist eine Altersrente von 1.500 Euro errechnet, dann liegt die Kürzung bei 180 Euro. Die Rente beträgt somit 1.320 Euro. Solche Abschläge scheinen vielen Versicherten mehr Wert zu sein, als Jahre länger zu arbeiten.

Kürzungen können durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Dafür werden bis zum geplanten Renteneintritt mit 63 freiwillig zusätzliche Rentenbeiträge einbezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, berechnet die Rentenversicherung auf Antrag. Ein Beispiel hat sie auf Anfrage für diesen Artikel berechnet: Bei einem Antragsteller, der mit 67 abschlagsfrei in Rente gehen könnte, dies aber schon mit 63 Jahren machen will, hat bei einer eigentlichen Altersrente von 1.000 Euro mit einem Abschlag von 14,4 Prozent zu rechnen. Das sind 144 Euro. Um diese Minderung auszugleichen, muss er derzeit rund 38.000 Euro einzahlen, um die vollen 1.000 Euro Rente zu bekommen.

Die Ausgleichsbeiträge können ab dem 50. Lebensjahr eingezahlt werden. Ob sich das lohnt, hängt vor allem davon ab, wie alt der Vorruheständler wird. Je näher er der 100 kommt, desto mehr profitiert er von den zusätzlichen Beiträgen. Der Ausgleich des Abschlags ist ein finanzielles Risiko, dennoch Trend: Die Rentenversicherung erhält immer mehr freiwillige Beiträge, um spätere Rentenminderungen auszugleichen. 2019 haben sich die Anzahl der Versicherten (25.800) also auch die Summe der eingezahlten Beträge (415 Millionen Euro) gegenüber 2017 mehr als verdoppelt.

Zusatzverdienste sind eine andere Möglichkeit, um Rentenkürzungen auszugleichen. Bis zum regulären Renteneintritt dürfen Vorruheständler mit 63 jährlich bis zu 6.300 Euro hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen auf die Rente angerechnet wird. Mit Erreichen des Rentenalters spielt die Höhe des Hinzuverdiensts keine Rolle mehr. Wer vor 63 in Teilzeitrente möchte, kann bereits ab 55 Jahre in Altersteilzeit in Absprache mit seinem Arbeitgeber gehen. Wie das funktioniert, darüber berichten wir im nächsten Beitrag zum Vorruhestand.

Übrigens: Ab 2023 soll es eine digitale Rentenübersicht für gesetzlich Versicherte geben. Auf einer neuen Plattform sollen sie sich dann jederzeit über die individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung informieren können. Dieses Projekt scheint ebenso ambitioniert, wie den Generationenvertrag bei der Rente durch Anhebung der Altersgrenzen in Balance bringen zu wollen.

(axk)