Best of Informationsfreiheit: Das Merkel-Gesetz

Angela Merkel wollte das Informationsfreiheitsgesetz nicht. Jetzt lobt sie es für ausreichende Transparenz – man brauche kein Lobbyregister. Ein Rückblick.

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(Bild: Alexandros Michailidis / Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Arne Semsrott
Inhaltsverzeichnis

In den kommenden Monaten werden noch so einige Rückblicke auf die Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel entstehen. Viele Medien werden beleuchten, wie die Kanzlerin das Land, Europa und die Welt 16 Jahre lang geformt und wie sie mit ihrem sehr eigenen Politikstil allerhand Krisen bearbeitet hat. Dabei wird aber vermutlich eine wichtige Sache vergessen werden – und deswegen mache ich meinen Merkel-Rückblick vorsichtshalber schon mal vor allen anderen:

Best of Informationsfreiheit

Freie Informationen sind eine Voraussetzung für Demokratie. Daher: Das "Best of Informationsfreiheit", alle zwei Wochen, von Arne Semsrott. Er ist Projektleiter von FragDenStaat und freier Journalist. Er arbeitet zu den Themen Informationsfreiheit, Transparenz, Lobbyismus und Migrationspolitik.

Kein Gesetz ist stärker von Angela Merkel geprägt worden als das Informationsfreiheitsgesetz, das IFG. Das IFG ist das Merkel-Gesetz, denn es passt perfekt zu Merkels Amtszeit: Beschlossen wurde es als letztes Gesetz von Merkels rot-grüner Vorgängerregierung 2005. Merkel wollte es nicht. (Rot-grün wollte es auch nicht für die eigene Regierung, aber die nachfolgende schwarz-gelbe Regierung sollte ihre internen Dokumente gegenüber der Öffentlichkeit freigeben müssen.) In Kraft trat das von Merkel geerbte IFG dann Anfang 2006, kurz nach ihrem Amtsantritt. Das IFG des Bundes kennt nur das Kanzleramt unter Merkel.

Seitdem merkelt die Kanzlerin das Gesetz, das eigentlich Transparenz garantieren soll, aus ihrem direkten Umfeld weg. Das Kanzleramt ist eine traditionell verschwiegene Behörde, das änderte sich auch mit dem IFG unter Merkel nicht. Es gab nur wenige Momente in 16 Jahren, in denen Recherchen mithilfe des IFG Merkel tatsächlich nahekamen.

So geschehen etwa 2012, als der Verbraucherschützer Thilo Bode das Kanzleramt bis vor das Oberverwaltungsgericht verklagte und die Gästeliste sowie den Sitzplan eines Geburtstags im Kanzleramt befreite. Merkel hatte im Jahr 2008 nämlich Josef Ackermann, den umstrittenen damaligen Chef der Deutschen Bank, zu dessen 60. Geburtstag ins Kanzleramt eingeladen. Nach der Klage musste sie offenlegen, dass Ackermann seine Gäste selbst bestimmen durfte, darunter Kai Diekmann, Mathias Döpfner und Roland Berger. Sogar die Einkaufliste der armen Kanzleramt-Köche, die für die Bänker-Entourage kochen mussten, wurde herausgegeben.

Im Jahr 2014 konnte der Spiegel mithilfe des IFG zeigen, dass Merkel sich bei ihren Regierungsinitiativen maßgeblich an Umfragen orientierte, die das Bundespresseamt für sie in Auftrag gab. 2018 zeigten interne Akten, dass Merkel über den Umgang mit dem Seenotrettungsschiff Lifeline entschieden hatte. Und 2020 kam durch IFG-Anfragen ans Licht, wie Merkel persönlich in China für Wirecard lobbyiert hatte. In der Regel sucht man in befreiten Akten des Kanzleramts Verweise auf Merkel aber vergeblich. Nur ganz vereinzelt taucht in internen Mails das Kürzel "BKn" für die Bundeskanzlerin auf.

Öffentlich schwieg sich Merkel zum Informationsfreiheitsgesetz die meiste Zeit aus. In den ersten 15 Jahren ihrer Amtszeit äußerte sie sich zur (fehlenden) Akten-Transparenz ihrer Regierung nicht öffentlich. Das änderte sich im vergangenen Jahr: Da sprach Merkel zunächst im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie davon, Deutschland lebe "nicht von Zwang, sondern von geteiltem Wissen und Mitwirkung". Und einige Monate später lobte Merkel in einer Pressekonferenz, durch das IFG sei die Regierung "schon sehr verantwortlich" und arbeite "sehr transparent". Wie kam das IFG zu dieser unverhofften Ehre? Merkel benutzte die vorhandene Regelung als Argument dagegen, dass ein Lobbyregister eingeführt werden müsse. Die Bundesregierung sei schon transparent genug.

Wie die Merkelsche Informationspolitik auf die Nachwelt wirkt, wird in einigen Jahren im Bundesarchiv klar werden, wenn die Kanzleramtsakten nach einer Sperre offengelegt werden müssen. Ob dort aber auch Merkels berühmten SMS zu finden sein werden, ist zu bezweifeln. Viel wichtiger ist, ob die neue Kanzlerin ab Herbst im Kanzeramt eine Institution ändern kann (und überhaupt will), die Jahrzehnte Intransparenz gewohnt ist und auch gar kein Interesse daran hat, dies zu ändern. Bekanntlich macht es zwar durchaus einen Unterschied, welche Personen Ämter besetzen – aber das Amt formt eben auch den Menschen.

(bme)