Staatstrojaner für Geheimdienste: "Sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit"​

Experten warnen den Bundestag nachdrücklich davor, den Geheimdiensten die Befugnis zur "Quellen-TKÜ plus" zu geben. Das Vorhaben sei völlig unverhältnismäßig.​

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Grundgesetz

(Bild: dpa, Uli Deck)

Lesezeit: 7 Min.
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Bei einer Anhörung im Bundestag am Montag äußerten Sachverständige erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Plan der Bundesregierung, den deutschen Geheimdiensten künftig den Einsatz von Staatstrojanern zur Überwachung von Messengern zu ermöglichen. Der Gesetzgeber laufe damit "sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit", warnte etwa der Göttinger Staatstrechtler Benjamin Rusteberg.

Bei der vorgesehenen erweiterten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ plus) sollen Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und der Verfassungsschutzämter der Länder auch auf gespeicherte Chats und andere Nachrichten zugreifen können. Das werde den Anforderungen des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen nicht gerecht, kritisierte Rusteberg.

In den geplanten weitreichenden Mitwirkungs- und Duldungspflichten für Diensteanbieter sieht Rusteberg ein "ganz erhebliches Missbrauchspotenzial". Damit werde nicht nur eine Kopie der Kommunikation ausgeleitet, sondern gezielt Manipulation der Daten durch die Geheimdienste ermöglicht: "Jedem könnte alles auf die Rechner gespielt werden." Angedacht sei etwa, über ein Windows-Update ohne die Mithilfe von Microsoft einen Trojaner zu installieren. Der Anbieter könnte dann keine Garantie mehr übernehmen.

In Eilfällen wäre eine Rundum-Überwachung machbar, gab der Mitherausgeber des Verfassungsblogs zu bedenken. Die G10-Kommission, die eigentlich Eingriffe ins Fernmeldegeheimnis durch die Geheimdienste vorab kontrollieren soll, könnte hier zunächst nicht eingreifen. Jede nachträgliche gerichtliche Kontrolle sei im Geheimdienstwesen zudem "praktisch extrem schwach". Die Spione könnten ferner argumentieren, dass es ihnen die Klausel auch erlaubte, auf die Kommunikation zwischen Nutzern und Sprachassistenten wie Alexa und Siri zuzugreifen. Auf Mithören im Raum dürfte dabei aber nicht geschaltet werden.

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Auch Kurt Graulich, Ex-Richter am Bundesverwaltungsgericht, wertete die mit einer "Festplattendurchsicht" kombinierte Quellen-TKÜ als "äußerst schweren Eingriff". Er vermisse dabei schon, dass die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen beschrieben würden. "Sehr verwundert" zeigte sich der frühere Aufklärer im BND-NSA-Skandal ferner, dass das Instrument für alle Nachrichtendienste gedacht sei und nicht differenziert werde nach deren unterschiedlichen Aufgaben: Dies "genügt den Verhältnismäßigkeitsanforderungen auf alle Fälle nicht". Sein Obersatz laute daher: "Dieses Gesetz sollte nicht kommen." Beharre die Große Koalition auf einer "so spektakulären Regelung", müsste sie zumindest zeitlich befristet und das Kontrollregime verbessert werden.

Dass der breite Einsatz von Staatstrojanern einfach als "Fremdkörper" ins G10-Gesetz eingeführt werden solle, das den Geheimdiensten Eingriffe ins Fernmeldegeheimnis gestattet, kritisierte Ralf Poscher, Direktor des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Es komme ihm an diesem Punkt so vor, "als sei der Gesetzgeber selbst in die Irre geführt worden". Nötig wäre eine "eigenständige materiell-rechtliche Befugnisnorm". In der derzeitigen Fassung wäre aber auch damit nicht erkennbar, ob die Agenten nicht etwa auch Kommunikationsketten und -fäden ausforschen dürften, die teils über Jahre zurückreichten. Zudem fehlten die erforderlichen besonders hohen Eingriffsschwellen.