EU-Parlament fordert Stopp illegaler Sport-Livestreams in Echtzeit

Unautorisierte Übertragungen von Sportveranstaltungen müssen binnen 30 Minuten entfernt werden, verlangt das EU-Parlament. Sperrlisten sollen erweiterbar sein.

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(Bild: Motortion Films/Shutterstock.com)

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Online-Diensteanbieter sollen verpflichtet werden, rechtswidrige Live-Übertragungen von Sportereignissen wie Fußballspielen oder Autorennen sofort zu entfernen oder zu beenden. Ein entsprechendes Gesetz fordert das EU-Parlament in einem am Dienstag befürworteten Bericht. Ein entsprechender Stream müsse spätestens 30 Minuten nach Erhalt eines entsprechenden Hinweises etwa von Rechteinhabern gestoppt werden. Auch "vertrauenswürdigen Hinweisgebern" soll es erlaubt werden, Live-Übertragungen ohne richterliche Anordnung und juristische Klärung des Sachverhalts entfernen zu lassen.

Für die Initiative stimmten 479 Abgeordnete, 171 waren dagegen, 40 enthielten sich. Das Parlament macht sich damit auch für das besonders umstrittene Instrument verpflichtender Websperren durch Internet-Zugangsanbieter inklusive "dynamischer" Blockadeverfügungen stark. Diese würden es der Industrie erlauben, die Sperrliste ohne gerichtliche Kontrolle zu erweitern. Eine willkürliche oder unverhältnismäßige Blockade legaler Inhalte soll vermieden werden.

Mit knapper Mehrheit nahmen die Volksvertreter eine Änderung am ursprünglichen Vorschlag des Rechtsausschusses vor. Zur Sperrung illegalen Contents sollen demnach nicht auch legale Inhalte auf demselben Server blockiert werden dürfen. Die Parlamentarier bekräftigen generell, dass die bestehenden Regeln für Hinweis- und Löschverfahren gemäß dem "Notice and Takedown"-Verfahren im Zusammenhang mit dem geplanten Digital Services Act (DSA) vereinheitlicht werden müssten.

Die Vorgaben müssten verhältnismäßig sein, betonen die Abgeordneten mit Blick auf Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen. Es sollte die Möglichkeit bestehen, Rechtsmittel gegen eine Sperrverfügung einzulegen, um etwa den Schutz von Grundrechten und personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Legale Sportübertragungen müssten besser beworben werden und für Verbraucher online leichter zu finden sein.

Die Parlamentarier appellieren an die EU-Kommission, den bestehenden Rahmen für die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten für Live-Sportveranstaltungen zu verbessern, um dem besonderen Charakter solcher Übertragungen gerecht zu werden. Dies sei besonders wichtig, da die Verwertung von Senderechten eine wichtige Einnahmequelle für die Organisatoren der Events seien. Das EU-Recht sehe für diese noch keinen speziellen Schutz vor. Der Rechtsausschuss hatte schon im Rahmen der Debatte über die neue Urheberrechtsrichtlinie darauf gedrängt, dass für Sportsendungen ein Leistungsschutzrecht gelten sollte.

Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments hatte zuvor in einer Studie festgestellt, dass "Piraterie bei Online-Übertragungen von Sportveranstaltungen ein Problem in der EU darstellt". 2019 seien 7,6 Millionen Abonnements für rechtswidrige Rundfunkplattformen in der EU abgeschlossen worden. Diese hätten illegale Einnahmen in Höhe von rund 522 Millionen Euro generiert und zu einer jährlichen Mehrwertsteuervermeidung von 113,5 Millionen Euro geführt.

"Das Problem mit den bestehenden Maßnahmen ist, dass die Durchsetzung zu spät kommt", erklärte der Berichterstatter Angel Dschambaski von der rechten Fraktion der Konservativen und Reformer. Für unautorisierte Übertragungen von Sportevents müssten die Streaming-Anbieter sowie Plattformbetreiber haften, nicht die Fans und Verbraucher, "die oft ungewollt auf illegale Online-Inhalte stoßen".

"Die Giersport-Lobby hat sich durchgesetzt und eine Forderung nach radikalen Maßnahmen erwirkt", monierte dagegen der Verhandlungsführer der Grünen-Fraktion, Patrick Breyer. Die ins Spiel gebrachten Instrumente wären zwar weitgehend unwirksam, wegen eines drohenden Overblockings aber schädlich für Fans und Nutzer. Das Mitglied der Piratenpartei sieht die digitalen Grundrechte bedroht und hofft, "dass diese drakonischen Forderungen niemals umgesetzt werden". Die Kommission sollte es besser wissen und ihren Vorschlag zum DSA nicht konterkarieren. Laut der hiesigen Urheberrechtsform können Streams von Sportereignissen direkt von Upload-Filtern blockiert werden.

(bme)