Schnellladegesetz: Maximal 30 Kilometer im Fernverkehr bis zur nächsten Station

Der Bundestag fördert den flächendeckenden Aufbau einer öffentlichen Infrastruktur für das schnelle Stromtanken. 1000 Standorte sollen ausgeschrieben werden.

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(Bild: Smile Fight/Shutterstock.com)

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Kurz vor Mitternacht hat der Bundestag am Donnerstag den Entwurf für ein Schnellladegesetz verabschiedet. Mit der Initiative soll eine flächendeckende und bedarfsgerechte Schnellladeinfrastruktur für rein batteriebetriebene Elektroautos entstehen. Die Abgeordneten wollen dafür die Voraussetzung für eine europaweite Ausschreibung von 1000 Standorten für jeweils mehrere Schnellladesäulen mit über 150 Kilowatt schaffen und so die Langstreckentauglichkeit von Akku-Fahrzeugen erhöhen.

Für das Vorhaben stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Grünen. Die AfD und die FDP waren dagegen, die Linke enthielt sich. Über einen Änderungsantrag der Großen Koalition am Entwurf der Bundesregierung stellen die Abgeordneten klar, dass die Flächendeckung erreicht ist, wenn alle Fahrzeugführer eines rein stromgetriebenen Fahrzeugs damit bundesweit alle Strecken "ohne erhebliche Umwege zurücklegen können".

In der Begründung führen die Volksvertreter dazu aus, dass dafür in mindestens zehn Minuten ein entsprechend leistungsfähiger Schnellladepunkt erreicht werden können sollte. Daraus ergebe sich im Fernverkehr ein Abstandskorridor von maximal 15 bis 30 Kilometer zwischen den Standorten. Da der Ladevorgang selbst mindestens zehn, meist aber noch 30 Minuten dauere, verlangt die Verbraucherfreundlichkeit zudem, dass von der ebenfalls vorgesehenen Bedarfsdeckung bei einer Wartezeit von maximal fünf Minuten bis zum Start des Ladevorgang auszugehen sei. In den Ferienmonaten und während Stoßzeiten sollten nicht mehr als 15 Minuten Vorlauf entstehen.

Für den Aufbau der Infrastruktur rechnet die Regierung mit Kosten von bis zu 1,9 Milliarden Euro. Der Bund will sich daran anteilig beteiligen, soweit dies nach den Ergebnissen der Ausschreibung erforderlich ist. Die Mittel bis 2024 sollen im Energie- und Klimafonds ausgeglichen werden.

Damit der ländliche Raum nicht zu kurz kommt, sollen bei den Ausschreibungen attraktive Gebiete etwa in Ballungsgebieten unter anderem mit ländlichen Regionen zusammengelegt werden. "Es sind mindestens 18 regionale Lose auszuschreiben", ist der Begründung zu entnehmen. Dabei könnten auch kleinere zusammengehörende Bereiche etwa von 20 Standorten gebildet werden.

Das Parlament hat dem Bundesverkehrsministerium zudem aufgetragen, alle zwei Jahre Bericht über die Flächenabdeckung, den Betrieb und die technische Ausstattung der Schnellladestandorte sowie über den weiteren Bedarf und die Auslastung der Infrastruktur zu erstatten. Dabei sollen auch Hürden auf dem Weg zum Ziel und weitere Anforderungen zur Sprache kommen. Das Ressort soll zudem darstellen, welcher Anteil der öffentlich zugänglichen Ladepunkte eigenwirtschaftlich betrieben wird. Auch verbleibende Wirtschaftlichkeitslücken der Betreiber sind dabei zu bewerten. Dies soll die parlamentarischen Mitwirkungsoptionen verbessern.

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Das Vorhaben ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur der Regierung von 2019. Darin heißt es, dass der Aufbau von Ladeinfrastruktur langfristig eine Aufgabe der Wirtschaft sein muss. In der derzeitigen frühen Marktphase existierten aber zu wenige gewinnbringende Geschäftsmodelle für den Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden und zunächst die Nachfrage übersteigenden Schnellladenetzwerks. Es sei davon auszugehen, dass lediglich einzelne Standorte etwa an Autobahnen in absehbarer Zeit wirtschaftlich betrieben werden könnten. Daher müssten auch finanzielle Mittel vom Staat bereitgestellt werden.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte im Vorfeld kritisiert, dass unklar bleibe, wie das Fördersystem mit einem wettbewerblichen Ladesäulenbau zusammenspiele und wie der Übergang in Richtung Markt nach Zielerreichung aussehe. Nicht zielführend sei der Anspruch, über staatliche Aufträge die Unternehmens-getriebene Standardentwicklung zu ersetzen. So würde ein beschleunigter, Wettbewerbs-getriebener Ausbau ausgebremst.

(olb)