Ghosn muss fünf Millionen Euro zurückzahlen

Der ehemalige Chef von Renault muss an seinen Ex-Arbeitgeber einen Teil seines Gehaltes zurücküberweisen.

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Ghosn hat die Vorwürfe gegen ihn stets bestritten.

(Bild: Bertel Schmitt)

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  • dpa

Der frühere Renault-Chef Carlos Ghosn muss fast fünf Millionen Euro an die Nissan-Mitsubishi B.V. zurückzahlen. Das urteilte ein Amsterdamer Gericht. Weil er keinen Arbeitsvertrag gehabt habe, habe der frühere Topmanager nach seinem Ausscheiden kein Recht auf eine Vergütung, Übergangszahlungen oder ausstehendes Gehalt. Die Nissan-Mitsubishi B.V. ist ein Gemeinschaftsunternehmen der beiden japanischen Autohersteller mit Sitz in den Niederlanden.

Ghosn, der Architekt des französisch-japanischen Bündnisses Renault-Nissan-Mitsubishi, war im November 2018 in Tokio unter anderem wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Im April 2019 wurde er unter strengen Auflagen auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Ghosn floh Ende Dezember 2019 unter dubiosen Umständen in einem Privatjet in Richtung Beirut. Er soll in einer Kiste versteckt gewesen sein. Ghosn hatte die Vorwürfe gegen ihn in Japan mehrmals zurückgewiesen.

Der Betrag, den er zurückzahlen muss, entspricht der Netto-Vergütung, die er von April bis November 2018 von dem Unternehmen bekommen hatte, entschied das Gericht. Ghosn sei seit Juli 2012 bei der Nissan International Holding B.V. beschäftigt gewesen – dieser Vertrag sei aber im April 2018 ausgelaufen.

(mfz)