Smart Police: Digital verfügbare Massendaten "erdrücken" die Polizei​

"Insellösungen" und "Flickenteppiche" – bei einer Anhörung im Bundestag wiesen Experten auf zahlreiche Baustellen bei der Digitalisierung der Polizeiarbeit hin.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 44 Kommentare lesen

(Bild: kirill_makarov/Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

Während die Digitaliserung für die Polizei ein wichtiges Thema ist, verwiesen Experten bei einer Anhörung zum Thema "Smart Police" im Bundestag am Montag auch auf praktische Probleme. So würden an Tatorten teils "riesige Datenmengen" gesichert, die sich von Hand nicht mehr durchsehen ließen, sagte der frühere Präsident des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Ralf Michelfelder. Die mittlerweile verfügbaren Massendaten "erdrücken" die Ermittler. Aber auch digitale Analysewerkzeuge seien nur begrenzt eine Hilfe.

Früher hätten Ermittler zwar viele Ordner beschlagnahmt, nicht aber "die Fotoalben des Chefs". Auf beschlagnahmten IT-Systemen sei indes "alles drauf", sagte Michelfelder: "Wenn wir die Auswertung nicht beschränken, wird sie uns erschlagen." Die Analysen müssten trotz Zeit- und Personalnot "bei der Polizei erfolgen". Bei Fremdvergaben verpufften die Gelder nur, "die wir für unsere Systeme besser hätten einsetzen können". Die Beschaffungsprozesse für nötige Technik und Software müssten aber beschleunigt werden.

Simon Egbert, der an verschiedenen Forschungsprojekten zur vorausschauenden Polizeiarbeit ("Predictive Policing") beteiligt war, verwies darauf, dass algorithmische Analysen nicht unbedingt neutrale Ergebnisse lieferten. In polizeilichen Datenbeständen seien ethnische Minderheiten oft überrepräsentiert, ein Algorithmus könne so zum Ergebnis kommen, dass diese Bevölkerungsgruppen gefährlicher sind. Dies hänge auch mit "Racial Profiling" zusammen, wonach Minoritäten häufiger polizeilich kontrolliert würden.

Beim raumbezogenen Predictive Policing reichten Hinweise allein aus der Software nicht, sie müssten sich immer auch aus anderen Ermittlungssträngen herleiten lassen. Sonst bestehe das Risiko, dass Personen vor Ort grundlos offensiver kontrolliert würden. Generell weitet die zunehmende Verfügbarkeit digitaler Spuren laut Egbert den Blick der Polizei, was zu einer Art "Schleppnetz-Überwachung" führen könnte. Mit Software der Big-Data-Firma Palantir etwa rückten auch Personen in den Fokus, nur weil sie Berührungspunkte mit Verdächtigen gehabt hätten. Eine solche "Kontaktschuld" müsse vermieden werden.

Es gelte weiter die Unschuldsvermutung, ein Tatverdacht dürfe daher nicht von einer KI alleine generiert werden, unterstrich auch Hartmut Aden, Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Bei Datenpools bestehe die Problematik der Zweckbindung. Es sei zwar nicht verboten, Informationen stärker zu verknüpfen. Dafür seien aber "sehr viel intensivere Verfahrensvorkehrungen" und gesetzliche Vorgaben nötig.

Noch nicht richtig angekommen im Polizeialltag sind dem Rechts- und Politikwissenschaftler zufolge die bestehenden Vorschriften zur Technikfolgenabschätzung sowie zu "Privacy by Design und Default" aus der EU-Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz. Die entsprechende "Leerformel" hierzulande müsse rasch mit Leben gefüllt werden, da damit eine rechtskonforme Nutzung von IT-Systemen nicht mehr von einzelnen Mitarbeitern abhängig sei. Aden plädierte für automatisierte Löschroutinen und mehr Transparenz etwa über ein Bürgerportal.

Anlass für die Anhörung war ein Antrag der FDP-Fraktion. Demnach sollen Bund und Länder eine gemeinsame Arbeitsoberfläche entwickeln, "die alle Arbeitsschritte der digitalen Polizeiarbeit papierlos und medienbruchfrei miteinander vereint". Wo dies nicht zweckmäßig sei, müssten gemeinsame Standards die Interoperabilität der Systeme sicherstellen. Dies gelte auch für die Messenger-Kommunikation und die Fahrzeugausstattung.

Die Initiative gehe in die richtige Richtung, verkürze die Lage aber, meinte Holger Gadorosi, Leiter des Projekts "Polizei 2020" beim Bundeskriminalamt (BKA). Rund 400 einzelne Systeme mit 20 teilnehmenden Bundes- und Länderbehörden im Hauruck-Verfahren umzustellen, "würde die Kollegen überfordern". Besser sei die mit seinem Projekt 2016 eingeleitete Evolution, da "die polizeiliche Handlungsfähigkeit zu jeder Sekunde gewährleistet sein" müsse. Es werde daher nicht den Big Bang geben.

In den vergangenen Jahren sei es bei dem Projekt vor allem um Organisations- und Entwicklungsarbeiten gegangen, berichtete Gadorosi. Ende 2019 sei etwa erst ein IT-Fonds eingerichtet worden, mit dem die Finanzierung nun stehe. Bis Ende 2028 würden nun über 100 Kernanwendungen vereinheitlicht. Weiter geplant sei der Aufbau eines gemeinsamen Datenhauses mit verbesserten Zugriffs-, Speicher und Auswertungsmöglichkeiten. Software von Palantir & Co. wäre dann nicht mehr nötig, da Daten schon aus verschiedenen Quellen zusammengezogen würden.

Bei den Polizeien sei ein Flickenteppich aus unzähligen Meldediensten, Falldateien und Analyseprogrammen entstanden, konstatierte Dieter Schneider, ebenfalls ehemaliger Leiter des LKA Baden-Württemberg. Allein bei der Vorgangsbearbeitung reiche die Palette "von topmodern bis zum EDV-technischen Steinzeitalter". Keiner wolle da von den gewohnten Standards weg. Nun sei man bei 30 konkreten Elementen aber zumindest auf dem richtigen Weg zur Harmonisierung.

Bei Messengern zeichnet sich für Schneider keine einheitliche Lösung ab. Im Alltag hätten viele Beamte mangels dienstlicher Geräte schon ihr Privathandy genutzt. Mittlerweile seien in allen Ländern Projekte für Smartphones und vergleichbare Geräte initiiert worden. Das seien aber "Insellösungen", die zudem noch mit dem Digitalfunk zusammengebracht werden müssten. Beim der Konsolidierung gebe es "Fragen über Fragen". Die Mobilstrategie sei im Föderalismus generell ein "ganz, ganz dickes Brett".

WhatsApp & Co. für dienstliche Kommunikation zu nutzen, "geht überhaupt nicht", betonte Aden. Hier gelte es auch, die Verbreitung strafbarer Inhalte und extremistische Tendenzen im Blick zu behalten. Die Polizei sollte zwar nicht eigene Smartphones entwickeln, aber ein gemeinsamer Messenger müsse allen zur Verfügung stehen. Für Spezialeinsatzkräfte gebe es den schon, der sei für die normale Schutzpolizei aber zu komplex. Zudem müssten sich Polizisten mit Rettungskräften und Feuerwehr austauschen.

(vbr)