FDP-Verfassungsbeschwerde: Kein "Staatstrojaner" für den Geheimdienst

Die FDP hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Befugnisse zur Überwachung mit Staatstrojaner durch Verfassungsschutz und Geheimdienste eingelegt.

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(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

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  • dpa

Die FDP-Bundestagsfraktion hat Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Befugnisse für die Inlandsnachrichtendienste eingelegt. Innenpolitiker der Fraktion begründeten dies am Donnerstag in Berlin unter anderem mit zu großen IT-Sicherheitsrisiken für die Bürger. Wenn der Einsatz des sogenannten Staatstrojaners nun auch den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sowie dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gestattet werde, entstehe eine "Sicherheitslücke für alle Menschen in Deutschland", sagte Konstantin Kuhle. Das sei unverhältnismäßig, zumal die Zahl der Überwachungsfälle vermutlich gering sein werde. Bislang war die Verwendung der heimlich installierten Software zum Mitlesen von Kommunikation nur dem Bundeskriminalamt gestattet – und auch nur in bestimmten Fällen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Marco Buschmann, sagte, in einer Gesellschaft, in der jeder jederzeit potenziell damit rechnen müsse, überwacht zu werden, sei es normal, wenn sich Bürger fragten, ob sie überhaupt noch frei reden könnten. Er verglich den Einsatz des "Staatstrojaners" mit der heimlichen Durchsuchung von Privaträumen.

Der Bundesrat hatte Ende Juni eine Novelle des Gesetzes verabschiedet, das die Arbeit des Verfassungsschutzes regelt. Verfassungsschützer und der MAD dürfen künftig Chats über Whatsapp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste mitlesen. Sie benötigen allerdings für jeden einzelnen Fall eine entsprechende Anordnung.

Der Verfassungsschutz und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatten für die neuen Befugnisse mit dem Argument geworben, Extremisten nutzten kaum noch Telefon und SMS für ihre Propaganda und Absprachen, sondern hauptsächlich verschlüsselte Kommunikation. Mit den neuen Befugnissen werde der Inlandsgeheimdienst lediglich in die gleiche Situation versetzt, in der er vor Jahren gewesen sei, als es Messenger-Dienste wie Skype, Whatsapp oder Telegram noch nicht gegeben habe. Allerdings lassen sich durch Messenger auch Fotos, Videos und große Datenpakete übermitteln, was bei der normalen Telefonie früher nicht möglich war.

(bme)