Wasserstoff-Lkw: Merkblatt des TÜV zur Umrüstung konventioneller Fahrzeuge
Passend zum Beginn der Förderung gibt der TÜV ein technisches Merkblatt für die Umrüstung herkömmlicher Nutzfahrzeuge auf den Betrieb mit Wasserstoff heraus
Von Keyou umgerüsteter Deutz-Dieselmotor für einen schweren Lkw auf der Bauma 2019 in München.
(Bild: Deutz/Keyou)
Der Verband der TÜV e. V. (VdTÜV) ist der Ansicht, dass im Lastwagen insbesondere auf der Langstrecke Wasserstoff als Alternative zu batterieelektrischen Antrieben eine Chance hat. Als Brückentechnologie hat der Verband dabei die Umrüstung von Verbrennungsmotoren zum Betrieb mit Wasserstoff im Blick. Um diese Umrüstung zu erleichtern, hat er nun einen Leitfaden für die technischen Anforderungen im Rahmen eines Einzelgenehmigungsverfahrens herausgegeben.
Der VdTÜV bezeichnet die Umrüstung vorhandener Fahrzeuge auf Wasserstoffantrieb als kostengünstige Alternative für einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele. Frank Schneider, Experte für Fahrzeugtechnik beim VdTÜV sagt: "Vor allem im Güterverkehr ist die zügige Erneuerung der bestehenden Verbrenner-Flotte nicht allein mit Neufahrzeugen zu schaffen."
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Der Kauf neuer Lastwagen würde viele Betreiber von Fuhrparks, seien es Speditionen, Handelsunternehmen oder Verkehrsbetriebe, wirtschaftlich überfordern. "Die Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf alternative Antriebe kann einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität leisten."
Zahlreiche technische Anforderungen
Das technische Merkblatt für die Umrüstung herkömmlicher Nutzfahrzeuge (auch Pkw) auf einen Antrieb mit Wasserstoff (H2) umfasst zahlreiche technische Anforderungen, die für einen sicheren Betrieb der Fahrzeuge notwendig sind und an denen sich Umrüster orientieren können. Auf H2 umgerüstete Fahrzeuge müssen ein Einzelgenehmigungsverfahren durchlaufen, bevor sie für den Straßenverkehr innerhalb der EU zugelassen werden können.
(Bild: FEV Group)
Besonders im Fokus stehen darin die Dichtigkeit der Wasserstoff-Tanks, die Crash-Sicherheit und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge, die bei der Umrüstung beachtet werden müssen. Pflicht ist unter anderem ein Überwachungssystem, das mögliche Leckagen schnell entdecken hilft. "Wasserstoff ist ein leicht entzündliches Gas, bei dessen Nutzung besondere Anforderungen zu erfüllen sind", sagt Schneider.
Förderprogramm der Regierung ab 16. August
Die Bundesregierung unterstützt solche Umrüstungen im Bereich der leichten und schweren Nutzfahrzeuge mit einem neuen Förderprogramm. Unter anderem werden auch Betriebstankstellen bezuschusst. Die Frist für die Einreichung der Anträge beginnt am 16. August und endet zunächst am 27. September 2021. Antragsteller können ihre Unterlagen online beim Bundesamt für Güterverkehr einreichen.
Der VdTÜV erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Gesetzgeber nun bei der Überwachung der Fahrzeuge im Rahmen der Hauptuntersuchung nachlegen muss, denn bisher fehle es noch an spezifischen Prüfvorgaben für H2-Fahrzeuge.
Das VdTÜV-Merkblatt 766 "Fahrzeuge mit Wasserstoffsystemen im Einzelgenehmigungsverfahren" ist beim TÜV online abrufbar.
(fpi)