US-Webcaster und Musikindustrie einigen sich auf Lizenzmodell

Nach einem langjährigen Streit um die Copyright-Abgaben der US-amerikanischen Online-Radios haben sich deren Betreiber mit der Verwertungsgesellschaft SoundExchange auf einen Kompromiss verständigt. Der Grundkonflikt besteht weiter.

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Nach zweijährigem Tauziehen haben sich die US-Musikindustrie und die Betreiber von Online-Radios auf ein Lizenzmodell für Webcasting verständigt. Größere Anbieter zahlen rückwirkend ab 2006 entweder ein Viertel des Umsatzes oder 0,08 US-Cent pro Musikstück und Hörer – je nachdem, welche Summe höher ausfällt. Bis 2015 wird die Gebühr pro Song schrittweise auf 0,14 US-Cent angehoben. Anbieter mit weniger als 1,25 Millionen US-Dollar Jahresumsatz führen zwischen 0,12 und 0,14 US-Cent pro Song und Hörer ab. Alle Anbieter zahlen jährlich mindestens 25.000 US-Dollar.

Mit dem Kompromiss können beide Seiten offenbar einigermaßen leben. Den Online-Radios, die sich ursprünglich für eine rein umsatzbezogene Lizenzgebühr ausgesprochen hatten, lassen die neuen Tarife noch etwas Luft. Die neuen Gebühren liegen deutlich unter den Vorgaben, die eine Beschlusskammer des U.S. Copyright Office 2007 beschlossen hatte. Danach hätten die Betreiber bereits im kommenden Jahr 0,19 US-Cent pro Song und Hörer abführen müssen. Dagegen waren die Betreiber vor allem kleinerer Online-Radios Sturm gelaufen, weil sie in den Gebühren eine Bedrohung ihrer Existenz sahen.

Mit der Einigung in der Lizenzfrage rücken die höheren Ziele in den Mittelpunkt. Beide Parteien machen sich in Washington für eine Gesetzgebung stark, die weniger Unterschiede zwischen Online-, Satelliten- oder terrestrischem Radio macht. Die Webcaster wünschen sich zumindest eine Gleichbehandlung mit Satellitenradios, die derzeit 6,5 Prozent ihres Umsatzes abführen. Auf der anderen Seite wirbt die Musikindustrie für eine Gesetzgebung, die auch das terrestrische Radio abgabepflichtig macht. Herkömmliche Radiosender zahlen bisher keine Rechteabgaben. (vbr)