Hagener Synagoge: Verdächtiger 16-Jähriger wegen Chats in Haft

Der Syrer ist nach Informationen eines ausländischen Geheimdienstes ins Visier der Ermittler geraten und wird verdächtigt, den Anschlag vorbereitet zu haben.

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(Bild: bluesroad/Shutterstock.com)

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Im Fall Hagen ist ein 16-jähriger Syrer nach der Entscheidung eines Haftrichters am Freitagabend in Untersuchungshaft. Gegen ihn bestehe der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, wie die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Der am Donnerstag festgenommene Jugendliche soll in dem Verhör Anschlagspläne bestritten haben. Sein Anwalt, der mit einer Freilassung gerechnet hatte, kündigte an, Haftprüfung und Akteneinsicht zu beantragen.

Der entscheidende Grund für die Festsetzung des 16-Jährigen soll nach Angaben aus Sicherheitskreisen der Chat-Verlauf mit einem mutmaßlichen IS-Terroristen über den Messenger-Dienst Telegram gewesen sein. Den Hinweis darauf soll wiederum ein ausländischer Geheimdienst gegeben haben.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Roderich Kiesewetter, lobte die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten. Die Politik müsse "dafür sorgen, dass unsere Nachrichtendienste mit Partnerdiensten auf Augenhöhe kooperieren können" sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag).

Der Terrorismusexperte Peter Neumann vom King's College in London, der zum "Zukunftsteam" von CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet gehört, sagte dem RND: "In den Fällen verhinderter Anschläge, von denen ich weiß, gehen 80 bis 90 Prozent auf Hinweise amerikanischer Dienste zurück. Deren Möglichkeiten zur Überprüfung digitaler Kommunikation übersteigen bei weitem das, wozu Deutschland fähig und was bei uns erlaubt ist."

Nordrhein-Westfalens Innenminster Herbert Reul (CDU) hatte von einer "islamistisch motivierten Bedrohungslage" für die Hagener Synagoge am höchsten jüdischen Feiertag Yom Kippur gesprochen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft droht einem erwachsenen Täter, der wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt wird, eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bei Anwendung des Jugendstrafrechts gelten jedoch andere Maßstäbe und Sanktionen.

(se)