Karlsruhe: Facebook muss gesperrte Parteiseite vorerst nicht freigeben

Facebook hat die Seite einer deutschen rechtsextremen Kleinstpartei erneut gesperrt. Das darf bis auf Weiteres auch so bleiben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 72 Kommentare lesen
Facebook und ein Paragraphenzeichen

(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Facebook muss eine gesperrte Seite einer rechtsextremen Kleinstpartei nicht bis nach der Bundestagswahl am 26. September freigeben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte am Dienstag mit, dass es einen Eilantrag der Partei auf unverzügliche Entsperrung abgelehnt hat. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung lägen nicht vor.

Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin hatte der Parteivorsitzenden die fragliche Seite im August nach einer früheren Sperre wiedereröffnet. Am 17. August habe Facebook sie erneut gesperrt, am 31. August dem Betreiber mitgeteilt, dass sein Konto deaktiviert wurde. Den Eilantrag hatte allerdings nicht der Vorsitzende selbst, sondern seine Partei Der Dritte Weg gestellt. Sie wollte Facebook bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses wieder nutzen können.

Das Verfassungsgericht lehnt dies ab und teilt mit, die Partei habe nicht hinreichend dargelegt, "aufgrund welcher Umstände ihr Ansprüche gegenüber der Betreiberin des Social Media Netzwerks zustehen sollten". In dem knappen Beschluss heißt es, sie sei nicht "Inhaberin oder Berechtigte des zugrundeliegenden Kontos bei der Betreiberin des Netzwerks". Sie habe auch nicht "nachvollziehbar weitere Umstände dargelegt, weshalb gerade sie Ansprüche aus der Sperrung der Seite gegen die Betreiberin des Netzwerks ableiten können soll". (Az. 1 BvQ 100/21)

(ds)