Digital Markets Act: EU-Länder einigen sich auf Vorgaben für Internet-Konzerne

Die ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben einem Kompromiss einstimmig zugestimmt.

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Dieses Foto verbreitete die slowenische Delegation der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaten via Twitter.

(Bild: @EU2021SI auf Twitter)

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Die EU-Staaten auf eine gemeinsame Linie verständigt, um die Marktmacht einiger großen IT-Unternehmen wie Google und Facebook einzuhegen. Die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten haben einem entsprechenden Kompromiss am Mittwoch einstimmig zugestimmt, wie die slowenische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Markets Act, DMA) solle sicherstellen, dass sich jene Unternehmen, die als Gatekeeper definiert werden, fair verhalten.

Formell wollen die EU-Staaten ihre Position am 25. November bestätigen. Auch das Europaparlament will sich noch bis Ende des Jahres auf eine Linie festlegen. Doch war zuletzt noch unklar, ob das Parlament weitere Aspekte wie das Zusammenspiel verschiedener Dienste – beispielsweise Whatsapp mit anderen Messengern – oder den Umgang mit zielgruppengenauer Werbung in den DMA aufnimmt. Anfang kommenden Jahres könnten dann die Verhandlungen zwischen dem Rat der EU-Staaten und dem Europaparlament beginnen.

Im Oktober war aus dem vertraulichen Kompromisspapier der slowenischen Präsidentschaft bekannt geworden, dass neben großen Plattformen wie Suchmaschinen, Betriebssystemen, sozialen Netzwerken und Videoportalen, Kommunikationsdiensten, Cloud-Providern und Online-Werbenetzwerken auch Sprachassistenten wie Alexa, Cortana, Google Assistant und Siri in die geplante Verordnung fallen. Gatekeeper sollen bei ihren Diensten anfallende Daten nicht mehr ohne Weiteres für ihre eigenen kommerziellen Aktivitäten verwenden können.

Die EU-Kommission hatte Ende 2020 ein großes Digitalpaket aus DMA und dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) vorgeschlagen. Der DSA beschäftigt sich eher mit gesellschaftlichen Fragen wie illegalen Inhalten und Empfehlungsalgorithmen, der DMA mit wettbewerbsrechtlichen Aspekten.

Plattformen, die als Gatekeeper fungieren, dürften zum Beispiel nicht länger exklusiv ihre eigenen Anwendungen vorinstallieren. Sie könnten andere Entwickler von Betriebssystemen oder Hardware-Hersteller auch nicht mehr nötigen, ausschließlich Programme aus dem eigenen Haus aufzuspielen. Wettbewerbswidrig werden soll es, Nutzer rechtlich oder technisch daran zu hindern, mitgelieferte Apps zu deinstallieren. Nutzer müssten einwilligen, wenn ein großer Anbieter ihre auf einem Portal erzeugten Daten mit welchen aus anderen seiner Dienste zusammenführen will.

Den großen IT-Unternehmen drohen dann Strafen, die in die Milliarden gehen können. Beim DMA orientieren sich die EU-Staaten am Vorschlag der EU-Kommission, wonach es bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes sein sollen. Um als Gatekeeper behandelt zu werden, müssen die Plattformen unter anderem mehr als 45 Millionen Nutzer in der EU haben. Sie müssten dann bestimmte Anforderungen erfüllen.

(anw)