Rückschlag für Facebook: Richter lässt US-Kartellklage zu

Die neu eingereichte Wettbewerbsklage der Kartellwächter gegen Facebook wird zugelassen. Nun muss ein Gericht über die Aufspaltung des Netzwerks entscheiden.

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Meta-Firmenschild vor Hauptquartier

(Bild: Michael Vi/Shutterstock.com)

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Die Wettbewerbsklage der US-Handelsbehörde gegen Facebook ist im zweiten Anlauf von einem Bundesbezirksgericht in Washington, D.C., angenommen worden. Die erste Version hatte Richter James Boasberg vergangenen Sommer mit Verweis auf unzureichende Argumentation abgewiesen. Bei der nachgebesserten Klage sieht er den Vorwurf unfairen Wettbewerbs nun viel besser begründet, wie aus Gerichtsdokumenten von Dienstag hervorgeht.

Die ursprüngliche Klage stammt vom Dezember 2020. Damals hat die US-Handelsbehörde FTC Facebook (heute Meta) wegen des Kaufs Instagrams und WhatsApps verklagt. Die Behörde wirft dem Konzern vor, jahrelang in rechtswidriger Weise den Wettbewerb behindert zu haben. Unterstützung erfährt die FTC von den Justizministern fast alle US-Staaten, sowie den Territorien D.C. und Guam, die gemeinsam eine ähnliche Klage erhoben haben. Facebook stellte die US-Wettbewerbsklagen als unzulässig dar und beantrage deren Abweisung.

Zunächst mit Erfolg: Beide US-Wettbewerbsklagen gegen Facebook wurden zurückgewiesen. Die Staaten haben Facebook zu lange gewähren lassen und damit die Chance, dem Konzern Einhalt zu gebieten, vertan. Für die Bundesbehörde FTC gilt die Beschränkung nicht, weshalb das Gericht ihr gestattet hat, eine verbesserte Version ihrer Klage neu einzubringen.

Das hat die FTC getan: Sie hat ihre Wettbewerbsklage gegen Facebook neu eingereicht und fordert die Aufspaltung des Datenkonzerns. Die verbesserte Klage hat die erste Prüfung bestanden, sodass der zuständige Richter Facebooks Forderung nach Klageabweisung nicht nähertritt. Facebook hatte unter anderem behauptet, FTC-Chefin Lina Khan sei befangen.

Die FTC (Federal Trade Commission) wirft Facebook unter anderem eine Monopolstellung im Markt für Online-Netzwerke vor. Auch habe Facebook den Chatdienst WhatsApp und die Fotoplattform Instagram gekauft, um dieses Monopol auf unlautere Weise zu schützen. Deshalb müssten die Übernahmen wieder rückgängig gemacht werden.

Wie vom Richter gefordert lieferte die FTC in der nachgebesserten Klage mehr Argumente, die Facebooks Monopolstellung belegen sollen. Die Behörde stützt sich dabei vorwiegend auf die Entwicklung der Nutzerzahlen sowie Analysen zur Zeit, die Menschen auf der Plattform verbringen.

Ein Sprecher des Facebook-Konzerns Meta sagte dem Wall Street Journal nach der Entscheidung des Richters, man sei überzeugt, dass die Tatsachen die Vorwürfe widerlegen würden. Facebooks Investitionen in WhatsApp und Instagram seien gut für den Wettbewerb gewesen und gut für die Menschen und Firmen, die Metas Produkte nutzen.

Facebook hatte Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp 2014 für am Ende rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Instagram hat inzwischen rund eine Milliarde Nutzer, WhatsApp etwa zwei Milliarden. Die US-Wettbewerbshüter gaben seinerzeit die Übernahmen von Instagram und WhatsApp frei. Neben der FTC hatte auch ein Bündnis von mehr als 40 Bundesstaaten eine Klage gegen die Deals eingereicht, die von Richter Boasberg im Juni jedoch komplett abgewiesen wurde.

Der Richter behielt sich in der Begründung seiner Entscheidung vor, eine Prognose über den Verlauf des nun zugelassenen Verfahrens gegen Facebook abzugeben. Die FTC müsse ihre Vorwürfe vor Gericht stichhaltig begründen. Das Verfahren könnte Jahre dauern.

Die Klage heißt Federal Trade Commission v. Facebook und ist am US-Bundesbezirksgericht für den District of Columbia unter dem Az. 1:20-cv-03590 anhängig.

(mit Material der dpa)

(fds)