Assange-Auslieferung: Gericht macht Weg für Berufung zum Supreme Court frei

Julian Assange kann im Verfahren um seine Auslieferung an die USA das höchste britische Gericht anrufen. Der High Court wollte es ihm aber nicht einfach machen.

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(Bild: Katherine Da Silva/Shutterstock.com)

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Der von der Auslieferung an die USA bedrohte Whistleblower und Journalist Julian Assange kann seinen Fall erneut vor den britischen Supreme Court bringen. Der britische High Court gab einem Antrag auf Berufung am Montag statt. Zuvor hatte der High Court auf Betreiben der Vereinigten Staaten ein von der Vorinstanz verhängtes Auslieferungsverbot aufgehoben und diese angewiesen, die Entscheidung über eine Auslieferung Innenministerin Priti Patel zu überlassen.

Diese Entscheidung kann Assange nun vor dem Supreme Court anfechten, sofern das höchste britische Gericht das zulässt. Der High Court hat mit seiner Entscheidung am Montag nicht die direkte Berufung zum Supreme Court zugelassen. Assanges Anwälte müssen zunächst einen Antrag auf Zulassung stellen, über den der Supreme Court dann entscheidet. Das Auslieferungsverfahren zieht sich also weiter in die Länge.

Assanges Anwälte hatten in ihrem Antrag drei Rechtsfragen für eine Klärung durch den Supreme Court vorgelegt. Der High Court hat eine davon zugelassen. Dabei geht es um die Frage, inwiefern der High Court nachträgliche Zusicherungen der Auslieferungsantragsteller berücksichtigen darf, die der Vorinstanz nicht bekannt waren. Die direkte Zulassung zum Supreme Court hat der High Court zugleich abgelehnt. Assanges Anwälte müssen die nun erst beantragen. Der High Court empfiehlt dem höchsten Gericht aber, darüber schnell zu entscheiden.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.

Anfang 2021 hatte ein britisches Gericht die Auslieferung Assanges in die USA mit Blick auf seine psychische Gesundheit untersagt. Die USA hatten entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt, Berufung eingelegt und damit auch Erfolg gehabt. Ein Berufungsgericht hatte das Auslieferungsverbot im vergangenen Dezember aufgehoben, nachdem die USA einige Zusicherungen gegeben hatten. Diese Entscheidung wollte Assange nun beim obersten britischen Gericht, dem Supreme Court, überprüfen lassen.

Assange sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft. Berichten zufolge hatte der mittlerweile 50-Jährige im Gefängnis einen Schlaganfall erlitten. Zuvor hatte Assange jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft in London im Exil gelebt, um sich dem Zugriff der britischen Behörden zu entziehen. 2019 musste er die Botschaft verlassen und sitzt seither in Einzelhaft.

Update: Dritten Absatz mit Einzelheiten der Entscheidung ergänzt, Überschrift geändert.

(vbr)