IT-Recht: Wie missverstandenes Vergaberecht staatliche IT-Projekte behindert
Bei der Beschaffung von IT-Projekten muss der Staat auf Wirtschaftlichkeit achten und sich ans Vergaberecht halten. Kritiker bemängeln die rechtliche Umsetzung.
Wenn der Staat einkauft, kann es gewaltig knirschen. Zweifelhafte behördliche Investitionen liefern viel Stoff für Lokalzeitungen und TV-Satiresendungen. Auch bei staatlichen IT-Projekten gibt es mancherorts kostenträchtige Fälle von Schildbürgertum. Als Schuldiger wird dann oft das (europäische) Vergaberecht gebrandmarkt: Es sei schuld daran, dass der Staat vielerorts zu langsam und vor allem immer wieder das Falsche einkauft, dass Schulen nicht zügig digital ausgestattet werden und Software der Verwaltung schon veraltet ist, wenn sie endlich einsatzbereit ist. Zwingt das Gesetz die staatlichen Einkäufer wirklich zu schlechten Investitionsentscheidungen? Das wäre ein handfestes politisches Problem, denn Geldverschwendung kann nicht im Interesse des Gesetzgebers sein.
Dieser Artikel soll all jenen Orientierung bieten, die auf beiden Seiten des Behördenschreibtischs – als Behördenmitarbeiter oder Anbieter – mit Vergabeverfahren im IT-Bereich zu tun haben, und mit Mythen und Missverständnissen aufräumen. Wenn sich schlecht geplante und durchgeführte Vergaben häufen, ist das auch ein Problem der Politik – denn die Ergebnisse vieler Beschaffungen haben direkte Auswirkungen auf die Bürger.
Im Rahmen der Recherche sprachen wir mit Rechtsanwalt Harald Nickel. Der Hanauer vertritt seine Mandanten, darunter mehrere Städte, bundesweit bei öffentlichen Bau- und Beschaffungsprojekten, lehrt europäisches Vergaberecht an der Hochschule Darmstadt und fordert von Behörden mehr Mut bei Vergabeverfahren. Seine Prognose zu staatlichen Digitalprojekten nach den Erfahrungen mit der Pandemie: "Alle werden jetzt losrennen und Dinge digitalisieren, aber sie werden bei der Vergabe die ausgetretenen Pfade beschreiten." Welche Pfade das sind und wo es speziell für Digitalinvestitionen bessere Wege gibt, zeichnet das Folgende nach.
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