Recht auf Reparatur: EU-Abgeordnete machen Druck

Eine Pflicht zu Software-Updates ohne Verschlechterung des Gerätes wollen EU-Politiker einführen.​ Pirat Breyer fordert ein Ende der Gängelung durch Patente.

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Kleiner Laden für Handy-Reparatur in einer Markthalle. Ein Mann hinter dem Tresen bedient gerade eine Kundin.

Dieser Kleinunternehmer repariert Handys – sofern Hersteller, Patente und Urheberrecht das nicht verhindern.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Für ein breites und wirksames Recht auf Reparatur setzt sich der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments (IMCO) ein. Es soll den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, das Design und die wichtigsten ethischen Grundsätze der Herstellung und Normung umfassen. Das verlangen die Abgeordneten in einem am Mittwoch befürworteten Entschließungsentwurf.

Produkte sollen ihre erwartete Lebensdauer, Verbrauchergarantien und Vorgaben für das öffentliche Beschaffungswesen ausweisen. Kostenlose Reparatur- und Wartungsinformationen sollen Verbrauchern und unabhängigen Werkstätten zur Verfügung stehen, Garantierechte ausgeweitet werden.

Bei digitalen Geräte wie Smartphones wollen die Volksvertreter sicherstellen, dass "Software-Updates für einen Mindestzeitraum zur Verfügung gestellt werden". Dies sieht im Kern bereits die Warenverkaufsrichtlinie vor, die Deutschland zu Jahresbeginn umgesetzt hat. Allerdings blieb der Erwartungshorizont dabei weitgehend offen.

Verbraucher sollen zum Zeitpunkt des Kaufs laut den Kompromissvorschlägen für die Resolution umfassend über die Verfügbarkeit von Aktualisierungen informiert werden. Rein funktionale Updates müssten rückgängig gemacht werden können, heißt es weiter, und dürften keinesfalls zu verminderter Leistungsfähigkeit des Geräts führen. Praktiken, die das Recht auf Reparatur in unzulässiger Weise einschränken oder zu Obsoleszenz führen, sollen als "unlauter" verboten werden.

Um Verbraucher zu motivieren, sich für eine Reparatur statt für einen Austausch von Geräten zu entscheiden, könnten Hersteller beziehungsweise Verkäufer verpflichtet werden, für die Dauer einer Reparatur bestimmter Produkte Ersatzware zu geben, Garantien zu verlängern und Vergünstigungen zu gewähren. Entwickler sollen angehalten werden, Produkte zu entwerfen, die länger haltbar und sicher zu reparieren sind. Bestimmte Teile wie Akkus sollen leicht entfernt oder ausgetauscht werden können.

Der Ausschuss bringt zudem einen gemeinsamen Haftungsmechanismus von Herstellern und Verkäufern ins Spiel. Einschlägige Anforderungen an Haltbarkeit und Reparatur sollen mit der geplanten Novelle der Ökodesign-Richtlinie verankert werden.

Patrick Breyer von der Piratenpartei geht das Papier nicht weit genug. Verbraucher bräuchten das Recht, Geräte selbst modifizieren und reparieren zu dürfen. Urheber- oder Patentrecht dürfe dem nicht länger im Weg stehen. Gebe ein Hersteller ein noch weit verbreitetes Produkt auf, sollten Quellcode und Entwicklungswerkzeuge veröffentlicht werden müssen, "damit die Community es pflegen kann".

Die Ausschussempfehlung für den Entschließungsentwurf geht nun ans Plenum, das im April darüber abstimmen soll. Das Parlament hat bereits mehrfach betont, wie wichtig das Recht auf Reparatur für Verbraucher ist. Es stelle eine wichtige Säule für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Grünen Deals dar. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Reform der Warenverkaufsrichtlinie angekündigt. Sie erwägt ferner, im dritten Quartal einen separaten Gesetzesvorschlag zum Recht auf Reparatur zu unterbreiten.

(ds)