E-Auto-Ladekabel auf dem Gehsteig: Gericht erlaubt keine Sondernutzung

Ein E-Auto-Halter bekam von der Stadt Frankfurt keine Sondernutzungserlaubnis für Ladekabel auf dem Gehsteig und konnte das auch nicht vor Gericht durchsetzen.

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BMW an privater Ladesäule

Reichtum ermöglicht zwar chic eingerichtete Privatgaragen, verlangt aber auch eine gewisse Geschmackssicherheit.

(Bild: BMW)

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  • dpa

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt dürfen Anwohner beim Laden des E-Autos den Gehweg nicht dazu nutzen, Kabel vom Bordstein zur Steckdose aufs eigene Grundstück zu führen.

Das Ladekabel mal eben über den Bürgersteig zu legen, um das E-Auto vor der eigenen Haustür zu laden – darauf haben Anwohner kein Anrecht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (AZ: 12 K 540/21.F).

In dem verhandelten Fall hatte ein Halter eines Plug-in-Hybridautos und eines E-Autos bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt: Für Ladevorgänge von bis zu sechs Stunden wollte der Mann rund vier Zentimeter hohe und mit gelb-schwarzen Warnmarkierungen versehene Kabelbrücken als Abdeckung für die Elektroleitungen verlegen. Die Stadt lehnte dies ab, woraufhin der Mann klagte.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Mit einer Kabelbrücke werde für Personen in einem Rollstuhl oder einem Rollator die Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem würden Stolperfallen geschaffen, hieß es unter anderem zur Begründung. Diese öffentlichen Belange seien höher zu bewerten als das private Interesse des Klägers, seine Elektrofahrzeuge unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können.

(fpi)