NetzDG: Google macht vor Gericht einen Rückzieher

Google und Meta hatten einen Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Köln angefochten. Es geht um das Recht von Nutzern, Löschentscheidungen überprüfen zu lassen.

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG, Facebook, Soziale Medien

(Bild: Maksim Kabakou/Shutterstock.com)

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  • dpa

Im Streit um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat Google einen Rückzieher gemacht. Laut Angabe des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts hat das Unternehmen mit Sitz in Dublin (Irland) eine Beschwerde gegen die Eil-Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln zurückgezogen. Die Beschwerde der Facebook-Mutter Meta (ebenfalls Dublin) dagegen hat weiterhin Bestand.

Anfang März hatte das Verwaltungsgericht Köln den Internetkonzernen in weiten Teilen recht gegeben. Dabei geht es um die Frage, ob die Netzplattformen im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen. Das Verwaltungsgericht Köln sah im Kampf gegen Straftaten und Hassrede im Internet Verstöße gegen das EU-Recht.

Unterlegen dagegen waren Google und Meta bei der Frage, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, auf Antrag betroffener Nutzer ihre Löschentscheidungen zu überprüfen. Das OVG in Münster muss jetzt auf Antrag von Facebook klären, ob die Entscheidung aus Köln rechtens ist. Vor dem Verwaltungsgericht in Köln sind außerdem Klagen von Twitter und Tiktok gegen das NetzDG anhängig.

(mki)