100 Millionen US-Dollar für Apple-Entwickler: Beantragungsfrist endet

Nach einer Sammelklage muss der Konzern eine größere Summe an unabhängige Entwickler ausschütten. Die Beträge können immerhin fünfstellig werden.

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(Bild: Shutterstock)

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Zwischen 250 und 30.000 US-Dollar stehen kleineren Entwicklern pro Nase zu, die in Apples App Store tätig waren und ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben. Allerdings muss die Zahlung offiziell beantragt werden – und die Frist dafür neigt sich nun dem Ende zu. Vor dem 20. Mai 2022 muss die Meldung erfolgt sein, sonst gibt es keinen Cent.

Apple hatte sich im vergangenen Jahr mit einer Gruppe von Entwicklern im Rahmen einer Sammelklage gegen bestimmte App-Store-Praktiken außergerichtlich geeinigt. Im Rahmen dieses "Settlements" gab der Konzern einen Geldtopf in Höhe von insgesamt 100 Millionen Dollar frei, das sogenannte Small Developer Assistance Program. Wer hier seine Ansprüche anmelden möchte, kann dies über eine von den zuständigen Anwälten aufgesetzte Website tun.

Zentrale Voraussetzungen sind besagte Information Apples bis zum 20. Mai (über einen "Independent Administrator", der die Website überwacht), die Ansässigkeit in den Vereinigten Staaten und die Tatsache, dass man zwischen dem 4. Juni 2015 und dem 26. April 2021 mindestens eine bezahlte App – oder eine mit In-App-Käufen inklusive Abos – im App Store hatte. Zudem gibt es nur Geld, wenn man in diesem Zeitraum unter Apples Definition des "App Store Small Business Program" fällt, über das der Konzern eine halbierte App-Store-Provision offeriert. Man darf also im US-Laden in den Jahren 2015 bis 2021 jeweils nur unter einer Million US-Dollar pro Kalenderjahr umgesetzt haben.

Wie viel Geld es dann tatsächlich im Rahmen des Settlements gibt, bestimmt der "Independent Administrator" anhand der gemachten Umsätze. Mehr als 30.000 Dollar gibt es in keinem Fall. Apple hatte sich im Sommer 2021 verglichen, nachdem eine private Monopolklage wegen umstrittener Handlungen Apples im App Store angestrengt worden war. Ein solcher Vergleich kommt stets ohne das Eingeständnis von Schuld.

Bei dem Verfahren ging es um die Frage, ob Apple Entwicklern etwa verbieten darf, ihre App-Store-Kunden per E-Mail über günstigere Preise außerhalb der Apple-Infrastruktur zu informieren. Seit der Einigung dürfen Entwickler das nun endlich. Ein Verweis beispielsweise auf billigere Abos im Web blieb in den Apps selbst (oder per Push-Nachricht) allerdings untersagt, um Apples In-App-Bezahlschnittstelle nicht zu untergraben. Inzwischen ist Apple Entwicklern noch etwas weiter entgegengekommen und erlaubt externe Links zur Account-Verwaltung in bestimmten Fällen.

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(bsc)