Softwareupdates: Diese Rechtsansprüche haben Verbraucher

Seit Anfang des Jahres 2022 können sich Verbraucher auf eine neue Rechtsgrundlage berufen, um notwendige Updates für digitale Produkte zu verlangen.

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, Thorsten Hübner

(Bild: Thorsten Hübner)

Lesezeit: 17 Min.
Von
  • Prof. Tobias Brönneke
  • Patrik Schmidt
Inhaltsverzeichnis

Die Anschaffung des Multifunktionsdruckers war ein Glücksfall: Auch nach etlichen Jahren druckt er anstandslos und so präzise wie unmittelbar nach dem Kauf. Aber seit dem Betriebssystemupdate des angeschlossenen PCs funktionieren die komfortable Druckersteuerung und das Scannen von diesem aus nicht mehr. Für das neue Betriebssystem gibt es lediglich eine arg abgespeckte Treibersoftware, mit der nur noch Grundfunktionen nutzbar sind.

Manch anderes Gerät ist nach einem Betriebssystemupdate gar nicht mehr zu gebrauchen, weil die notwendigen Treiber fehlen. Bisher gab es für Verbraucher keine Möglichkeit, von Herstellern oder Händlern auch einige Zeit nach dem Kauf noch funktionierende Updates zu verlangen. Der europäische Gesetzgeber hat deshalb bereits vor Jahren mehrere Richtlinien dazu erlassen. Deren Umsetzung in deutsches Recht trat hierzulande Anfang 2022 in Kraft.

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So gilt für Verträge, die seit Beginn des Jahres 2022 mit Verbrauchern geschlossen wurden, ein Anspruch auf Software-Aktualisierungen gegen den Unternehmer, der die Software oder das Gerät verkauft hat. Es geht also nicht um einen Anspruch des Verbrauchers gegen den Hersteller. Nur wenn Verkäufer und Hersteller identisch sind, wie etwa bei im Apple-Store gekauften Apple-Produkten, trifft die Updatepflicht direkt den Hersteller.