Autonomes Fahren auf Level 3: Mercedes beginnt Verkauf von "Drive Pilot"

Als erster Hersteller bietet Mercedes autonomes Fahren auf Level 3 an. Allerdings sind die Fähigkeiten noch begrenzt und das System ziemlich teuer.

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Drive Pilot Mercedes

Lesen, im Netz surfen, Filme schauen, während das Auto selbstständig durch den Stau manövriert: All das ermöglicht autonomes Fahren auf Level 3. Der Fahrer muss allerdings sicherstellen, innerhalb von 10 Sekunden die Verantwortung wieder übernehmen zu können.

(Bild: Mercedes-Benz)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Martin Franz
  • mit Material der dpa
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Mercedes darf sich rühmen, einen Vorsprung vor allen Konkurrenten zu haben: Als erster Hersteller überhaupt bietet die Marke in zwei Autos autonomes Fahren auf Level 3 an. BMW und Audi haben Vergleichbares erst in Vorbereitung, andere Firmen sind noch nicht so weit. Billig wird das System nicht: In der Mercedes S-Klasse kostet es 5950 Euro, wie der Konzern mitteilte. Beim Mercedes EQS (Test) werden 8842 Euro fällig, weil noch ein Fahrassistenzpaket dazugebucht werden muss. Bestellt werden kann das "Drive Pilot" getaufte System ab dem 17. Mai.

Bisher werden in den Autos Fahrassistenzsysteme eingesetzt, die dem Fahrer zwar verschiedene Aufgaben wie das Halten der Spur oder des Abstands abnehmen können. Der Mensch bleibt dabei aber in der Verantwortung und muss die Hände am Steuer lassen. Autonomes Fahren auf Level 3 bedeutet, dass der Fahrer in einem exakt beschriebenen Szenario die Verantwortung temporär abgeben kann. Er muss das Geschehen auf der Straße nicht permanent überwachen, allerdings stets in der Lage sein, einzugreifen, wenn der Rechner mit der Situation überfordert ist.

Vor allem die Versicherer hatten darauf gedrungen, dass die Zeitspanne bis zur Übernahme durch den Fahrer nicht zu knapp bemessen sein darf. Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) hätten gezeigt, dass abgelenkte Fahrer bis zu 10 Sekunden für die Übernahme und bis zu 15 Sekunden für die volle Kontrolle über eine Verkehrssituation bräuchten. "Für die Nutzer automatisierter Fahrsysteme muss daher jederzeit erkennbar sein, was das System leistet und in welchem Maß sich der Fahrer anderen Dingen widmen darf", sagt Anja Käfer-Rohrbach stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Level 3 bedeutet: Der Fahrer darf sich in einem Szenario anderen Dingen widmen, muss aber sicherstellen, innerhalb von 10 Sekunden eingreifen zu können.

(Bild: VDA)

Der "Drive Pilot" von Mercedes ist mit zahlreichen rechtlichen Vorgaben auf sehr konkrete Situationen beschränkt. So funktioniert er nur auf Autobahnen, bei Geschwindigkeiten bis zu 60 km/h und nur solange der Abstand zum davor fahrenden Fahrzeug nicht zu groß wird. Erkennt das System, dass die Voraussetzungen da sind, lässt es sich vom Fahrer aktivieren. Während Drive Pilot das Auto steuert, liegt die Verantwortung bei Mercedes. Wenn das System den Fahrer auffordert, wieder die Kontrolle zu übernehmen, hat er bis zu 10 Sekunden Zeit dafür.

Es gibt weitere Einschränkungen. In Baustellen dürfte "Drive Pilot" zwar fahren. Mercedes verzichtet aber angesichts der zusätzlichen Komplexität zunächst darauf. Gemäß den rechtlichen Vorgaben muss ein Auto im automatischen Betrieb in seiner Spur bleiben. Wenn also etwa ein Spurwechsel an einem Autobahnkreuz notwendig wird, muss der Wagen dafür die Kontrolle dem Fahrer übergeben. Der zuständige Mercedes-Vizepräsident Georges Massing geht davon aus, dass der rechtliche Spielraum ausgeweitet wird, wenn sich die Systeme im Alltag bewähren und Vertrauen schaffen: "Da wird aus dem Markt und aus allen Ecken Druck auf das System kommen, sodass man mehr Freiheit kriegt."

Die Versicherer sehen zwei aus ihrer Perspektive bedenkenswerte Aspekte. Es sei im Sinne der Verkehrssicherheit zu begrüßen, dass das automatisierte Fahren auf Level 3 nur bis 60 km/h auf Autobahnen zum Einsatz käme – also ohne Fußgänger, Radfahrer, Gegen- oder Querverkehr berücksichtigen zu müssen. "Das geltende Recht hat eine einfache und klare Antwort auf die Frage, wer Unfallopfer entschädigt: Das macht die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters", sagt Käfer-Rohrbach. Dies trage auch zur gesellschaftlichen Akzeptanz automatisierter Autos bei. Gleichzeitig sei diese Regelung kein Freibrief für Autohersteller oder Zulieferer: "Wer mangelhafte Systeme auf den Markt bringt, muss sich im Rahmen geltender Gesetze verantworten. Die Kfz-Versicherer würden entsprechende Produkthaftungsansprüche prüfen und durchsetzen", betont sie.

Andererseits rechnen die Versicherer langfristig durch das automatisierte Fahren mit insgesamt sinkenden Kosten, auch wenn die Reparaturkosten steigen werden. "Unter dem Strich werden durch die neuen Systeme bis 2040 die Unfallzahlen um 13 bis 19 Prozent, die Entschädigungsleistungen der Kfz-Versicherer nur um rund 12 Prozent sinken", sagt Käfer-Rohrbach.

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(mfz)