Digitalminister Wissing: "Allgemeine Chatkontrollen sind nicht hinnehmbar"

Die Initiative der EU-Kommission für flächendeckende Kinderporno-Scans beunruhigt Digitalminister Volker Wissing. Auch eine Petition richtet sich dagegen.​

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(Bild: Telefónica Deutschland)

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Der für Digitales zuständige Minister Volker Wissing (FDP) stellt sich gegen Kernklauseln in dem von der EU-Kommission vorgelegten Verordnungsentwurf zum Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch. "Allgemeine Chatkontrollen sind nicht hinnehmbar", erklärte Wissing am Dienstag in Berlin. "Wir brauchen einen geschützten Raum privater Kommunikation." Zwar habe Schutz von Kindern vor Missbrauch "höchste Priorität", doch müssten auch digitale Bürgerrechte geschützt werden, "dazu gehört ein Recht auf Verschlüsselung".

Mit dem umstrittenen Verordnungsentwurf der EU-Kommission sollen auch Anbieter durchgängig verschlüsselter Kommunikationsdienste wie Metas WhatsApp, Apples iMessage, Signal oder Threema von Behörden dazu verpflichtet werden können, Fotos und Videos von Kindesmissbrauch in den Nachrichten ihrer Nutzer ausfindig zu machen. Ein bisschen Verschlüsselung kann es nach Ansicht von Experten aber nicht geben. Sie sehen die Privatsphäre in Gefahr. Darüber hinaus will Kommission die seit Jahren umkämpften Websperren auf breiter Front einführen.

"Einige der Vorschläge der Kommission beunruhigen mich, weil sie einen Eingriff in den geschützten Raum der Vertraulichkeit der Kommunikation darstellen könnten", erklärte Wissing. In Deutschland sei das Fernmeldegeheimnis ein Grundrecht. "Ich denke dabei auch an das Berufsgeheimnis, insbesondere für Anwälte, Ärzte und Opferberatungsstellen."

Wissing zufolge bleiben bei den Brüsseler Plänen viele Fragen offen: "Wie sollen die betroffenen Anbieter die zunächst erforderliche Risikoeinschätzung vornehmen, ohne sich von den Inhalten der Kommunikation Kenntnis zu verschaffen?", will der Minister wissen. "Und wie ist damit umzugehen, wenn aufgrund von technischen Verfahren eine Vielzahl von Verdachtsmeldungen eingeht, die sich im Nachhinein als offensichtlich falsch herausstellen?" Unbescholtene Bürger dürften keinesfalls unbegründet des Kindesmissbrauchs verdächtigt werden.

Die Kommission sollte laut Wissing bei ihrem berechtigten Anliegen insbesondere die bereits erfolgende Arbeit von Hotlines etwa über den Verbund Inhope ins Auge fassen: "Gemeldete Inhalte werden jetzt schon häufig innerhalb von 24 Stunden von Servern gelöscht." Ferner müsse auch die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden weltweit und Chatbetreibern verbessert und systematisiert werden. "Wir müssen sensibel auf den Grundrechtsschutz achten", unterstrich der Minister. Das allgemeine Durchleuchten von Chatverläufen und das Unterlaufen von Verschlüsselungen gingen zu weit.

Ähnlich hatten sich vorige Woche Digital-, Innen- und Rechtspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion geäußert. Die Sozialdemokraten – und damit auch die Bundesregierung – feilen aber noch an einer gemeinsamen Position: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte das EU-Vorhaben und erklärte es zu ihrer persönlichen Herzensangelegenheit. Die ebenfalls zur Ampel-Koalition gehörenden Grünen haben "schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken".

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Derweil lehnt auch die Gesellschaft für Informatik (GI) die geplante Verordnung "entschieden" ab: Der Vorschlag bedeute "einen massiven Eingriff in die geschützte Online-Kommunikation von Kindern und ist ein Einfallstor für eine umfassende, anlasslose Massenüberwachung des Internets". Die Initiative sei zudem in sich widersprüchlich. Einerseits könnten Host-Provider und Telekommunikationsdienstleister dazu zu gezwungen werden, vertrauliche Kommunikation in E-Mails oder in Chats "grundrechtswidrig an Behörden weiterzugeben". Gleichzeitig würden die Anbieter angehalten, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz der Kommunikation insbesondere auch der Kinder einzusetzen.

"Dieser Zielkonflikt bedeutet die Quadratur des Kreises", verdeutlicht Ex-GI-Präsident Hannes Federrath. "Geschützte Kommunikation und das Durchsuchen von Chat-Inhalten lassen sich technisch nicht vereinbaren." Dass Nachrichten von Dritten nicht mitgelesen werden können, sei gerade Sinn und Zweck durchgehender Verschlüsselung. Zudem sei das Vorhaben mit dem Willkürverbot und dem Bestimmtheitsgebot unvereinbar. Die GI fordert, die Kommission müsse "den Entwurf aufgrund des unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffs und entscheidender fachlicher Mängel zeitnah zurückziehen".

"Was als Maßnahme gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch gedacht war, droht zum Mittel für Totalüberwachung zu werden", monieren die Initiativen Digitale Gesellschaft, Digitalcourage und Digitale Freiheit in einer Petition auf der Plattform Campact. Die mittlerweile rund 100.000 Unterzeichner appellieren zusammen mit den Organisationen an Innenministerin Faeser, die Chatkontrolle zu stoppen und stattdessen "für echten Schutz von Kindern statt anlassloser Pauschalüberwachung" zu sorgen. Es gelte, gemeldete Inhalte gezielt zu verfolgen und zu löschen.

(vbr)