Berliner Senat gegen Gesetzentwurf für autofreie Innenstadt

Das Volksbegehren, das sich für eine autofreie Innenstadt einsetzt, konnte den Berliner Senat nicht überzeugen. Nun entscheiden Gerichte, wie es weitergeht.

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S-Bahn Berlin

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen erreichen, dass der gesamte Bereich innerhalb des S-Bahnrings weitgehend autofrei wird.

(Bild: Deutsche Bahn AG / Pierre Adenis)

Lesezeit: 3 Min.
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  • dpa
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Der Berliner Senat lehnt den von der Bürgerinitiative "Volksentscheid Berlin autofrei" vorgelegten Gesetzesentwurf ab. "Wir sind gemeinsam der Überzeugung, dass der Gesetzentwurf nicht dazu geeignet ist, die Ziele, die wir mit der Berliner Mobilitätswende verfolgen, zu erreichen", sagte Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) nach der Senatssitzung. Nach den Vorstellungen der Initiative sollen innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings zu autoreduzierten Bereichen werden, in denen es kaum noch privaten Autoverkehr gibt.

Vier Jahre seien eine sehr kurze Zeit, argumentierte Jarasch. Die gesamte Fläche innerhalb des S-Bahn-Rings sei immerhin 88 Quadratkilometer groß. Bisher habe es noch in keiner anderen europäischen Metropole eine so große autofreie Zone gegeben. Vor allem befürchtet der Senat, dass sich die Probleme aus der Innenstadt in die Stadtteile außerhalb des S-Bahn-Rings verlagern würden. Lärm, Abgase und zusätzlicher Verkehr bei der Parkplatzsuche zum Beispiel würden dann dort zunehmen, wie Jarasch aufzählte. Rot-Grün-Rot wolle aber verkehrspolitisch auch den Außenstadtbereich stärken. Nötig sei deshalb ein gesamtstädtischer Ansatz.

Das grundsätzlichen Ziel des Volksbegehrens, den Autoverkehr zu verringern, teile der Senat durchaus, sagte die grüne Verkehrssenatorin. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Auto-Fahrverbot würde die Mobilitätswende aber nicht beschleunigen. Die Innenverwaltung hatte bereits juristische Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert. Nach ihrer Einschätzung verstößt er gegen das Grundgesetz, weil er mit unverhältnismäßigen Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit verbunden sei. Die Zahl der zulässigen Privatfahrten von zunächst zwölf pro Jahr sei zu starr und zu gering.

Die Innenverwaltung werde den Gesetzentwurf innerhalb von 14 Tagen dem Landesverfassungsgerichtshof vorlegen, kündigte Jarasch an. Bis ein Ergebnis vorliegt, werde das Volksbegehren nicht in die nächste Phase gehen. Wie lange das Verfahren dauern werde, lasse sich schwer einschätzen. Außerdem muss auch das Abgeordnetenhaus noch über den Gesetzentwurf beraten. Naheliegend ist allerdings, dass das Landesparlament zunächst die Entscheidung des Verfassungsgerichts abwartet, bevor es sich mit dem Thema beschäftigt.

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Wenn die Abgeordneten das Anliegen der Initiative dann komplett ablehnen oder die wesentlichen Inhalte nicht für ein entsprechendes Gesetz übernehmen, kann die Initiative die Durchführung des Volksbegehrens verlangen. Sie müsste dann in einem nächsten Schritt rund 175.000 Unterschriften sammeln, um eine Abstimmung durchzusetzen. In der ersten Phase des Volksbegehrens hatten im vergangenen Jahr mehr als 50.000 Berlinerinnen und Berliner unterschrieben. Nötig waren 20.000 gültige Stimmen.

Dass der Landesverfassungsgerichtshof nun die Verhältnismäßigkeit des Autoverkehrs in Berlin prüfen müsse, sei eine große Chance für die Verkehrswende, sagte die Sprecherin der Initiative, Marie Wagner. "Unser Gesetz wird vor Gericht standhalten." Co-Sprecher Benni Wasmer sagte, es passe ins Bild der mutlosen Verkehrspolitik der letzten Jahre, dass der Senat den Gesetzentwurf nun vorzeitig vor Gericht bringe. "Gibt das Gericht unser Gesetz wie erwartet frei, bekommen wir neuen Rückenwind für die nächste Unterschriftenphase und den Volksentscheid."

(mfz)