Digital Services Act: Streit in der EU über Inhaltsfilter und Glücksspiel

Das EU-Parlament streitet mit der Ratspräsidentschaft um Formulierungen beim Digitale-Dienste-Gesetz. Es geht um automatische Inhaltsfilter und um Glücksspiel.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Digital,Contents,Concept.,Social,Networking,Service.,Streaming,Video.,Global,Communication

(Bild: metamorworks / Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Falk Steiner

Eigentlich hätte der Digital Services Act (DSA), zu Deutsch Digitale Dienste-Gesetz, nun in trockenen Tüchern sein sollen: Nachdem sich Ende April die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament, französischer Ratspräsidentschaft und EU-Kommission politisch geeinigt hatten, musste die offizielle Einigung noch in die eigentlichen Rechtstexte eingepasst werden. Doch nun kracht es noch einmal gewaltig zwischen Parlament und Ratspräsidentschaft. Fast alle Parlamentariergruppen werfen ihren französischen Verhandlungspartnern, die alle Mitgliedstaaten der EU vertreten, vor, vom gefundenen Kompromiss in ihren vorgelegten, angeblich finalen Formulierungen an wichtigen Stellen abzuweichen.

Vertreter der Grünen, der Renew-Fraktion (zu der auch die FDP gehört), der Europäischen Volkspartei (zu der CDU und CSU gehören), der Linken sowie der Nationalisten im Europaparlament hatten in den vergangenen Wochen bereits mehrfach Bedenken gegen eine erste konsolidierte Fassung geäußert. Auch eine neue Version, die die französische Ratspräsidentschaft in der vergangenen Woche vorlegte, konnte die Parlamentarier nun nicht überzeugen.

Die Streitpunkte, über die zuerst Euractiv berichtete, betreffen dabei einerseits die Verpflichtung von Plattformbetreibern, nach illegalen Inhalten zu suchen. In den Verhandlungen war lange umstritten, inwieweit Anbieter als illegal identifizierte Inhalte automatisiert herausfiltern dürfen oder sollen, wenn etwa ein anderer Nutzer sie erneut hochlädt. Der Streit geht dabei um die Formulierung des Erwägungsgrundes 28. Die im EU-Sprech sogenannten Erwägungsgründe sind zwar nicht der eigentliche Rechtstext, aber sie sind als Begründung eine Interpretationshilfe für die das Recht auslegenden und anwendenden Stellen wie Gerichte und Behörden. Hier werfen die Parlamentarier der Ratspräsidentschaft vor, vom gefundenen Kompromiss abzuweichen und nun absprachewidrig sogenannte Stay-Down-Obligations durch die Hintertür einzuführen: die Möglichkeit, im vorgeschriebenen Verfahren für illegal erachtete Inhalte pauschal automatisiert herauszufiltern.

Ebenfalls unzufrieden sind die EU-Parlamentarier mit einer überraschend aufgenommenen Formulierung, mit der sich bestimmte Mitgliedstaaten dagegen wehren, dass auf Grundlage des DSA Glücksspiel- und Wettanbieter von einer direkten DSA-Regulierung betroffen sein könnten. Hier sollte nur für diese besonders umstrittene Gruppe weiterhin der DSA in wesentlichen Punkten keine Anwendung finden. Dieser Passus soll, berichten Parlamentarier, ohne Rücksprache und auf Wunsch der Regierung Maltas in den Text aufgenommen worden sein. Glücksspiel- und Wettanbieter werden in den einzelnen Mitgliedstaaten bislang höchst unterschiedlich intensiv reguliert, bei Verstößen gegen das Recht gilt die Durchsetzung ebenfalls als höchst unterschiedlich.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Zitieren lassen wollen sich viele Parlamentarier aufgrund der Situation derzeit nicht. Von einigen wird zumindest eine Mitverantwortung bei der eigenen Verhandlungsführerin, der dänischen Sozialdemokratin Christel Schaldemose gesehen. Im Laufe des DSA-Verhandlungsprozesses war sie bereits mehrfach von ihren Parlamentskolleginnen und -kollegen für ihre Art der Verhandlungsführung kritisiert worden. Sie muss nun, nach dem Einspruch der anderen Parlamentsgruppen, die französische Ratspräsidentschaft zur Korrektur bewegen, damit der DSA auch wirklich verabschiedet werden kann.

Parlamentskreise halten eine Einigung grundsätzlich weiter für möglich. Denn eigentlich sollte das Dossier ja noch während der französischen Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden, die zur Jahresmitte endet. Dann übernimmt die tschechische Regierung den Vorsitz des für europäische Gesetzgebung gemeinsam mit dem Parlament maßgeblichen Gremiums. Sollte die Ratspräsidentschaft ihren Kompromissvorschlag jedoch nicht abändern wollen, könnte das bereits für abgeschlossen befundene Verhandlungsverfahren erneut eröffnet werden müssen – und die Tschechen einen komplexen Vorgang wieder aufnehmen.

Der doch noch nicht finale Text sieht eigentlich vor, dass der DSA ab dem 1. Januar 2024 gilt – oder 15 Monate nach dem Inkrafttreten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Solange er jedoch nicht final beschlossen und verkündet ist, können weder die EU-Kommission noch die Mitgliedstaaten die tatsächliche Umsetzung vorbereiten.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externes Video (Kaltura Inc.) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Kaltura Inc.) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

(tiw)