Autonome Autos: VW und Bosch dĂĽrfen gemeinsam automatisiertes Fahren entwickeln
Das Bundeskartellamt hat gegen eine Entwicklungskooperation von VW und Bosch nichts einzuwenden, wird sie aber weiter beobachten.
VW testet mit einem umgebauten Golf selbstständiges Fahren.
(Bild: Volkswagen)
Das Bundeskartellamt hat gegen eine Kooperation von VW und Bosch zur Fortentwicklung des automatisierten Fahrens nichts einzuwenden. Das haben die Wettbewerbswächter am Montag bekannt gegeben. Deren Präsident Andreas Mundt erläuterte, automatisiertes Fahren gehöre zu den spannendsten Zukunftsthemen der Automobilindustrie. "Wir beobachten derzeit ein Rennen um die innovativsten Lösungen bei der Forschung an dieser Zukunftstechnologie." Das Kartellamt wolle dafür sorgen, den Wettbewerb bereits auf der Ebene der Forschung und Entwicklung zu erhalten, "da hier die Grundlagen für zukünftige Produkte und Märkte gelegt werden", ergänzte Mundt.
Bosch und VW wollen eine 360°-Video-Perception-Software entwickeln, die die Signale und Daten von Kameras, Radaren und Sensoren zentral zusammenführt und mit künstlicher Intelligenz verarbeitet; auch mit dem Ziel, autonome Autos herzustellen. Die Software soll insbesondere in Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt werden, aber auch für andere Automobilhersteller bereitstehen. Diesen Umstand berücksichtigte das Kartellamt in seiner Entscheidung.
Hohe Investitionen nötig
Zudem arbeiteten diverse Unternehmen der Automobilbranche, aber auch globale IT-Unternehmen unter erheblichem Finanz- und Ressourceneinsatz und oft auch in internationalen Kooperationen an konkurrierenden Produkten, schreibt das Kartellamt. Dies gelte sowohl fĂĽr die Entwicklung ganzer Fahrsysteme als auch fĂĽr die Entwicklung einzelner Software-Komponenten, die fĂĽr automatisierte Fahrsysteme notwendig sind.
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Das Kartellamt gibt nun grünes Licht, will die Weiterentwicklung der Kooperation jedoch auf der weiter im Blick behalten. Diese diene der Forschung und Entwicklung (F&E) und sei daher an den Maßstäben der europäischen F&E-Gruppenfreistellungsverordnung zu messen, die unter bestimmten Voraussetzungen Forschungs- und Entwicklungskooperationen vom Kartellverbot freistelle. Dabei komme es darauf an, in welchem Entwicklungsstadium sich die F&E befindet, inwieweit konkurrierende F&E-Pole anderer Wettbewerber erhalten bleiben und welche Marktposition die Kooperationspartnern einnehmen.
Auch wegen der hohen Entwicklungskosten sind Kooperationen auf dem Weg zum autonomen Fahren durchaus üblich. Mercedes-Benz zum Beispiel kooperiert mit Luminar zur Entwicklung von Lidar-Technik und prüfte bereits ein Zusammenarbeit mit BMW. Mit Ford erweiterte Volkswagen seine Kooperation für Projekte in der E-Mobilität und im automatisierten Fahren.
(anw)