Klimaklage: Umwelthilfe will gegen Mercedes-Benz in nächste Instanz gehen

Die Deutsche Umwelthilfe will Mercedes-Benz dazu zwingen, ab 2030 keine Autos mehr mit Verbrennungsmotoren zu vertreiben. In erster Instanz scheiterte sie.

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6,3-Liter-V8-Motor aus dem Hause Mercedes-Benz.

(Bild: Mercedes-Benz)

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Das Landgericht Stuttgart hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes-Benz abgewiesen. Es obliege dem Gesetzgeber zu entscheiden, was getan werden muss, um den Klimaschutz einzuhalten, teilte die 17. Zivilkammer des Gerichts am Dienstagmorgen mit. Dies könne durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht nicht vorweggenommen werden (AZ.: 17 O 789/21).

Die DUH kündigte daraufhin an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht Stuttgart zu gehen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, deutete die Entscheidung als "Ohrfeige in Richtung Gesetzgeber". Dieser müsse sich darum kümmern, dass Grenzen formuliert werden. "Doch der Gesetzgeber wird nicht aktiv, deshalb sind wir ja gezwungen, vor Gericht zu ziehen, um die Grundrechte der Menschen und künftigen Generationen zu schützen."

Derart äußerte sich Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH-Klage vertritt. "Wir sind von Anfang an davon ausgegangen, dass in dieser grundsätzlichen Frage erst höhere Gerichtsinstanzen Klarheit bringen werden." Es gehe hier darum, dass große Konzerne mit einem CO₂-Fußabdruck, der größer als viele Staaten sei, einen verbindlichen Ausstiegspfad aus ihren Treibhausgasemissionen haben müssen.

Die DUH hatte die Klage vor einem Jahr eingereicht und dabei gefordert, dass Mercedes-Benz sich klimagerecht umbaut. Der Autohersteller solle dazu unter anderem ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen dürfen, die Treibhausgase ausstoßen.

Nach Auffassung des Landgerichts könnten die Kläger nicht beanspruchen, dass der Vertrieb von Verbrennermotoren unterlassen werde, hieß es laut dpa in einer Mitteilung des Landgerichts. Die von den Klägern begehrte Rechtsfolge widerspreche der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit. Die Rechtsfolge weise "dem Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen für die Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens und der Lebensbedingungen" zu. Die Gerichte könnten lediglich geltende Gesetze unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben anwenden.

Mercedes-Benz begrüßte, dass das Landgericht Stuttgart die Rechtsauffassung des Unternehmens bestätigt habe. "Es steht für uns außer Frage, dass der Klimaschutz eine der größten Herausforderungen der Menschheitsgeschichte ist", teilte ein Sprecher mit. Mercedes-Benz stehe zu seiner Verantwortung als Automobilhersteller und habe deshalb längst den "Spurwechsel zur Klimaneutralität eingeleitet". So wolle der Autohersteller zum Beispiel "bis zum Ende dieses Jahrzehnts vollelektrisch werden, wo es die Marktbedingungen zulassen".

(anw)