US-Bundesstaaten wollen Wiederaufnahme der Facebook-Klage

Mehrere US-Bundesstaaten fordern, eine Wettbewerbsklage gegen Facebook wieder aufzunehmen. Die Handlungen des Konzerns richteten weiter Schaden an.

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Statue der Justizia; dahinter unscharf der Facebook-Schriftzug

(Bild: Cryptographer/Shutterstock.com)

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Von
  • Andreas Knobloch
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Eine Gruppe fast aller US-Bundesstaaten, angeführt vom Bundesstaat New York, hat am Montag vor einem Berufungsgericht die Wiederaufnahme einer Kartellklage gegen Facebook gefordert. Die Handlungen des Unternehmens würden nach wie vor Schaden anrichten, hieß es zur Begründung. Auch hätten die Bundesstaaten nicht zu lange mit der Einreichung ihrer Klage gewartet.

Die Generalstaatsanwältin New Yorks, Barbara Underwood, die die Gruppe der 46 Bundesstaaten plus den Territorien Guam und Washington D.C. vertritt, sagte, es sei falsch, die Eingabe der Bundesstaaten wie eine Sammelklage zu behandeln und ihnen eine Frist zu setzen, bis wann sie klagen können. Das berichtet die Nachrichtenangenur Reuters. Nicht beteiligt an dem Verfahren sind die Bundesstaaten Alabama, Georgia, South Carolina und South Dakota.

Dem Bericht zufolge argumentiert Underwood, die Klage der Bundesstaaten sei eher mit Strafverfolgung vergleichbar, weshalb eine Bestimmung, die eine unangemessene Verzögerung der Klageerhebung verbietet, nicht anwendbar sei. Das Vorgehen von Facebook habe Wirtschaft und Markt geschadet.

Die Bundesstaaten bitten die Richter des US-Berufungsgerichts für den District of Columbia, eine Ende 2020 eingereichte Klage wieder aufzunehmen. Im Dezember 2020 hatten die US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) und fast alle US-Bundesstaaten jeweils Klage gegen Facebook eingereicht.

Die FTC wirft Facebook vor, jahrelang in rechtswidriger Weise den Wettbewerb behindert zu haben. Facebook habe Instagram und WhatsApp gekauft, weil sie Facebooks Vorherrschaft zu gefährden drohten. Außerdem habe Facebook seine Vormachtstellung dazu missbraucht, andere Online-Dienste einzuschränken. Das sei verstoße gegen das Wettbewerbsgesetz Sherman Act.

Die Klage der US-Handelsaufsicht stellt Facebook als Monopol im US-Markt für persönliche soziale Netzwerke dar. Dieses Monopol erhalte sich Facebook nicht durch bessere Leistungen im Wettbewerb, sondern durch rechtswidrige Übernahmen sowie Aufstellung eigener Regeln.

Eine zweite Klage wurde fast zeitgleich von 46 US-Bundesstaaten und den Territorien District of Columbia und Guam eingebracht. Sie stößt im Wesentlichen in das gleiche Horn und moniert zusätzlich einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz Clayton Act.

Sowohl die FTC als auch die Bundesstaaten baten das Gericht, Facebook anzuweisen, Instagram, das es 2012 für eine Milliarde US-Dollar gekauft hatte, und WhatsApp, das 2014 für 19 Milliarden US-Dollar dazu erworben worden war, zu verkaufen.

Facebook widersprach und stellte die Wettbewerbsklagen als unzulässig dar. Ende Juni 2021 verbuchte der Konzern einen großen Erfolg vor Gericht: Beide Klagen, die zur Zerschlagung des Unternehmen hätten führen können, wurden vorerst zurückgewiesen. Zur Begründung eines US-Bundesgerichts hieß es, die US-Bundesstaaten hätten Facebook zu lange gewähren lassen und damit die Chance, dem Konzern Einhalt zu gebieten, vertan. Die Klage der FTC kranke stattdessen daran, dass sie Facebooks Marktanteil nicht erklärt.

In einem zweiten Anlauf Anfang des Jahres wurde die Klage der FTC dann aber doch zugelassen. Und auch die US-Bundesstaaten haben Berufung gegen dierichterliche Entscheidung eingelegt, um ihre Kartellklage gegen Facebook zu retten. Bei der Anhörung am Montag bekräftigten sie ihre Forderung nach einer Wiederaufnahme.

Facebook-Anwalt Aaron Panner dagegen argumentierte, dass die Übernahmen von Instagram und Whatsapp ebenso wie die Politik des Unternehmens in Bezug auf Apps von Drittanbietern bekannt waren. Facebook wurde vorgeworfen, Apps auf seiner Plattform zu bestrafen, die sich zum Beispiel mit anderen sozialen Netzwerken verbinden.

Panner erklärte laut Reuters, dass die Verjährungsfrist gelten sollte, da es sich bei der Klage der Bundesstaaten eher um eine Sammelklage und weniger um Strafverfolgung handle, und dass die beschriebenen Handlungen "vor Jahren stattfanden und zum damaligen Zeitpunkt keine kartellrechtlichen Bedenken hervorriefen".

Die Klagen heißen State of New York et. al. v. Facebook sowie Federal Trade Commission v. Facebook und werden am US-Bundesbezirksgericht für den District of Columbia unter den Az. 1:20-cv-03589 respektive 1:20-cv-03590 geführt.

(akn)