US-Aufsichtsbehörde: Apples Aktivitäten gegen Gewerkschaft "illegal"

In Atlanta hat Apple erfolgreich die gewerkschaftliche Organisierung eines Apple Store verhindert. Das hat ein behördliches Nachspiel.

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Apple Store Atlanta

Apple Store in einer Mall in Atlanta.

(Bild: Apple)

Lesezeit: 2 Min.

Juristen des National Labor Relations Board (NLRB), das in den USA für die Überwachung von Arbeitnehmerrechten insbesondere im gewerkschaftlichen Kontext zuständig ist, haben festgestellt, dass Apples Maßnahmen gegen die gewerkschaftliche Organisation eines Ladengeschäfts in Atlanta illegal waren. Apple habe Angestellte "verhört und genötigt" und damit US-Bundesrecht gebrochen, so der für Atlanta zuständige NLRB-Regionaldirektor laut einem Bericht der Finanznachrichtenagentur Bloomberg.

Die Mitarbeiter hatten versucht, Gewerkschaftswahlen zu organisieren, dies dann aber im letzten Frühjahr zunächst aufgegeben. Die zuständige Gewerkschaft hatte Apple eine "Angstmachtaktik" vorgeworfen und eine Beschwerde an das NLRB gerichtet. Der Regionaldirektor kam außerdem zu dem Schluss, dass Apple "obligatorische gewerkschaftsfeindliche Sitzungen" abgehalten habe, bei denen "die Mitarbeiter nötigende Erklärungen" abgegeben worden seien.

Eine direkte juristische Konsequenz hat die Entscheidung des NLRB nicht. Allerdings ist Apple laut Angaben der Pressesprecherin der Behörde nun gezwungen, sich mit der Gewerkschaft zu einigen. Erfolgt dies nicht, wird eine Beschwerde ausgesprochen. Eine solche Beschwerde gab es für den Konzern allerdings bereits. Ein NLRB-Regionaldirektor in New York hatte diese im September ausgesprochen, weil er das Unternehmen beschuldigt, Mitarbeiter in einem Laden im World Trade Center ebenfalls unter Druck gesetzt zu haben. Auch seien Angestellte, die sich für eine gewerkschaftliche Organisation einsetzen "diskriminiert" worden. Apple gab an, man teile die Anschuldigungen nicht.

Das NLRB geht aktuell auch gegen andere große Konzerne vor, darunter die Kaffeehauskette Starbucks und den E-Commerce-Riesen Amazon. Allerdings war es in den USA nicht immer illegal für Firmen, Mitarbeiter zum Besuch von Anti-Gewerkschafts-Treffen zu zwingen. Die Spitze der aktuellen Rechtsabteilung des NLRB sieht dies allerdings nicht so und verfolgt solche Aktivitäten.

Beschwerden des NLRB werden zunächst von den Richtern der Behörde bearbeitet, die Unternehmen dann dazu zwingen kann, das gegen Gewerkschaften gerichtete Verhalten abzustellen. Allerdings drohen Unternehmen keine Strafzahlungen. Die Mitarbeiterorganisation "Apple Together" plant deshalb eine Sammelklage gegen Apple in den USA. Zuletzt war es Apple gelungen, die gewerkschaftliche Organisation von Mitarbeitern in St. Louis zu verhindern. Der Konzern pflegt in der Öffentlichkeit ein progressives Image.

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(bsc)