Wie Cyberkriminelle arglose Jobsucher rekrutieren

Internetbetrüger nutzen oft Konten von Strohleuten, um Geld aus Vorkasse-Überweisungen zu waschen. Wir erklären, wie die Täter vorgehen.

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Lesezeit: 14 Min.
Von
  • Markus Montz
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Die Anzeigen auf einigen Jobportalen klingen verlockend: einfacher Nebenjob von zu Hause, keine Vorkenntnisse und schnelle Einarbeitung. Es reichen ein Computer, ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Doch was nach leicht verdientem Geld aussieht, entpuppt sich als böse Falle, wenn die zukünftigen Opfer im Auftrag angeblicher Marktforschungsagenturen Konten bei N26 und anderen Banken eröffnen sollen. Während sie selbst nie Zugriff auf diese Konten haben, verschieben die Täter damit Geld aus krummen Geschäften auf eBay Kleinanzeigen oder in Fake-Shops – bis im schlimmsten Fall die Polizei auf der Matte steht.

Eine unserer Leserinnen ist auf den Trick hereingefallen. Sie hat aber nicht nur schnell und überlegt gehandelt und dadurch Schlimmeres verhindert, sondern uns den Fall auch minutiös geschildert.

Anhand ihres Beispiels zeigen wir, wie raffiniert die Täter vorgehen, um ihre wahren Absichten zu verschleiern – und wie sie dabei die Unkenntnis selbst vorsichtiger Opfer ausnutzen. Wir erklären außerdem, an welchen Anzeichen man einen kriminellen Hintergrund erkennt und wie man Schaden abwendet, wenn man doch auf den Trick hereingefallen ist.

c't kompakt

  • Internet-Betrüger ködern Arbeitssuchende auf Jobportalen und verleiten sie dazu, bei angeblichen Produkttests "Testkonten" bei Banken wie N26 zu eröffnen.
  • In Wahrheit handelt es sich um echte Girokonten, die auf den Namen der Opfer laufen, während die Täter damit Geld aus Betrugsgeschäften waschen.
  • Handeln die Opfer nicht, droht ihnen eine Anklage wegen Geldwäsche und sie haften zivilrechtlich für die Schäden, die Dritten dadurch entstehen.

Franziska E. suchte einen Minijob, den sie bequem von zu Hause erledigen konnte. Auf der Website der Jobbörse Indeed stieß sie auf ein passendes Angebot: Für die "Datenerhebung im Homeoffice" bei Firma A. sollten Bewerber laut Stellenbeschreibung einfache Marktforschungstätigkeiten im Internet erledigen. Vorkenntnisse und eine lange Einweisung seien nicht erforderlich, man brauche lediglich einen Computer, ein Smartphone und eine Internetverbindung.

Mit Jobangeboten für einfache Tätigkeiten aus dem Homeoffice ködern die Täter die Opfer, die später die Bankkonten für sie eröffnen.

Zur Sicherheit googelte Franziska E. den Firmennamen und stieß auf ein norddeutsches Unternehmen, das mit SEO-Optimierung und Social-Media-Marketing warb. Das Impressum wirkte vollständig, die angegebene Adresse war auf Google Maps zu finden. Auf Franziska E. wirkte das seriös, also klickte sie auf "Schnellbewerbung". Dabei füllen Nutzer auf Stellenbörsen wie Indeed einige Felder aus; die Börse leitet den Inhalt dann weiter.

Kurz darauf meldete sich ein angeblicher Vertreter von Firma A. per Mail und wollte unter anderem wissen, ob Franziska E. Facebook, Twitter, Instagram und N26 kenne. Die ersten drei Fragen bejahte sie, bei der Digitalbank N26 musste sie passen. Für die Firma schien das aber kein Problem zu sein: Franziska E. bekam umgehend einen ersten Probeauftrag, der bereits mit 50 Euro vergütet werden sollte. Der Arbeitsvertrag würde nach den ersten Einsätzen folgen. Anschließend einigte man sich auf einen ersten Arbeitstermin. Die Firma A. schickte Franziska E. einen Link zu einem Livechat auf der Firmenhomepage, bei dem sie sich zum vereinbarten Zeitpunkt melden sollte. Franziska E. stutzte zwar kurz, weil der Link zu einer anderen Homepage als der gegoogelten führte, hielt diese dann aber für eine Mitarbeiterseite.