Paukenschlag: VDE fordert vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke

Bis zu 800 Watt, Schukostecker, rückdrehende Zähler und einfache Anmeldung: Der VDE will die Regularien für Balkonkraftwerke komplett umkrempeln.

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Wenn eine künstliche Intelligenz von Balkonkraftwerken träumt.

(Bild: KI-Bildgenerator Midjourney)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Andrijan Möcker

Wer aktuell ein Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen möchte, muss einiges beachten, wenn er sich an die dafür gültige Anschlussregel 4105 des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) halten möchte: Maximal 600 Watt Ausgangsleistung auf der Wechselspannungsseite sind erlaubt, das Haus oder die Wohnung muss einen rücklaufgesperrten Digitalzähler haben, der die Einspeisung zudem erfasst, und ein berührungssicherer Einspeisestecker ist ebenso vorgesehen.

Bis zuletzt beharrte der VDE auf diesen Regularien und insbesondere dem Einspeisestecker und der zugehörigen Einspeisesteckdose. Eine Diskussion um die Zulassung des Schukosteckers in einem Arbeitskreis in der Deutschen Kommission für Elektrotechnik (DKE) im Juni 2022 ging in einer Patt-Situation aus. Umso mehr ist das am Mittwochmorgen veröffentlichte Positionspapier ein Paukenschlag, denn es schlägt eine starke Deregulierung vor.

Konkret schlägt der VDE vor, die in der AR-N 4105 festgelegten 600 Watt auf die Grenze der europäischen Norm für Energieerzeugungsanlagen 2016/631 anzuheben, die 800 Watt als Bagatellgrenze vorsieht. Bis zu dieser Grenze soll auch das Einspeisen über den haushaltsüblichen Schutzkontaktstecker erlaubt sein.

Den bisher notwendigen Wechsel des Stromzählers will der VDE ebenso loswerden: Bis zur Bagatellgrenze sollen auch alte, rückwärtsdrehende Ferrariszähler erlaubt sein. Der VDE argumentiert, dass das bei europäischen Nachbarn zum Teil erlaubt sei und, dass Verbraucher, die mit Hilfe einer solchen Anlage Stromkosten sparen möchten, nicht bis zum Austausch des alten Zählers warten müssen. In der Praxis würde ein Balkonkraftwerk den Zähler an sonnigen Tagen phasenweise rückwärts drehen lassen.

Anmelden soll man kleine Erzeugungsanlagen weiterhin, allerdings will der VDE das mit einer zentralisierten Datenbank bei der Bundesnetzagentur stark vereinfachen. Netzbetreiber sollen dort einen Zugang erhalten, um einen Überblick über die Anlagen in ihrem Netz zu erhalten. Die sehr unterschiedlichen Formulare der Netzbetreiber, die Betreiber bisher teilweise handschriftlich ausfüllen mussten, entfallen damit.

Zuletzt richtet sich das Positionspapier an die Hersteller, von denen der VDE erwartet, dass sie besser über die Risiken von Balkonkraftwerken aufklären und beschreiben, wie man die Installation nicht nur elektrisch sicher erledigt. Außerdem will der Verband einen mobilen Fehlerstromschutzschalter (PRCD) fordern, der das Balkonkraftwerk im Fehlerfall sicher vom Hausnetz trennt.

Um die Forderungen des Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnikum (VDE) unzusetzen, müssen mehrere Gesetze, Verordnungen und Normen geändert werden. Das wird zwar nicht in den nächsten Wochen passieren. Dennoch sind die Vorschläge im Positionspapier schon jetzt von enormer Bedeutung, denn der Verband verabschiedet die Normen, die in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern die Standards für den Bau elektrischer Anlagen und deren Sicherheit setzen. Dementsprechend darf man große Hoffnung auf Vereinfachung in puncto Balkonkraftwerke haben.

Ende Dezember 2022 mischte sich auch Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur in die Debatte ein und forderte, den Schuko-Stecker in die Norm aufzunehmen.

(amo)