Spickmich.de: Pädagogin zieht vors Bundesverfassungsgericht

Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen und dem Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de geht in eine neue Runde.

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Von
  • Thomas Pany

Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen und dem Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de geht in eine neue Runde. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, zieht die Pädagogin nach ihrer Niederlage am Bundesgerichtshof nun vor das Bundesverfassungsgericht. Schon zuvor war die Klägerin, die die Löschung ihres Namens aus dem Portal erreichen will, damit vor dem Landgericht Köln sowie dem Oberlandesgericht Köln gescheitert. Der Anwalt der Klägerin, Peter Scholten, will nun das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in den Mittelpunkt der Klage vor dem BVerfG rücken. Das Internetportal verwende die Daten der Lehrer ohne deren Einwilligung.

Auf spickmich.de können registrierte Schüler ihre Lehrer bewerten – etwa danach, ob sie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "menschlich", "motiviert" oder gar "cool und witzig" sind. Das ging der Lehrerin zu weit; sie sah einen Eingriff in ihre Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Lehrerin war von Schülern in spickmich.de mit der Note 4,3 im Schulfach Deutsch bewertet worden.

Ende Juni beschäftigte sich der VI. Senat des Bundesgerichtshofs mit dem Fall, der unter anderem für den Schutz des Persönlichkeitsrechts und das Datenschutzrecht zuständig ist. Das höchste deutsche Zivilgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und entschied, dass die Lehrerbewertungen durch Schüler "Meinungsäußerungen darstellen, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt." Zudem sah das Gericht die Äußerungen weder als schmähend noch beleidigend an.

Der BGH stellte jedoch klar, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handele. Diese sei nicht grundsätzlich auf andere Onlinebewertungsportale übertragbar und müsse jeweils im Einzelfall konkret geprüft werden.

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