Rheinland-Pfalz gibt Rechtsgutachten zu Google Street View in Auftrag

Informations- und Wirtschaftsrechtler der Universität Karlsruhe sollen nach Angaben von Justizminister Heinz Georg Bamberger untersuchen, ob Google beim Visualisierungsdienst Street View geltendes Recht und Datenschutzbestimmungen einhält.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 135 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Hier wurde gründlich gearbeitet: Street-View-Szene aus Paris

(Bild: Google Maps)

Die rheinland-pfälzische Landesregierung will die rechtlichen Grundlagen des Internetdienstes Google Street View untersuchen lassen und holt dazu ein Gutachten beim Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht der Universität Karlsruhe ein. "Das Gutachten soll untersuchen, wie sich die Zulässigkeit des Vorgehens von Google Street View nach geltendem Recht beurteilt, insbesondere unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, des Rechts am eigenen Bild, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Schutzes der Privatsphäre", erklärte Justizminister Heinz Georg Bamberger am Dienstag in Mainz.

Um den Street-View-Dienst, für den Google-Mitarbeiter komplette Straßenzüge abfahren und dabei 360-Grad-Aufnahmen der Umgebung anfertigen, hatte es immer wieder Streit gegeben. So warf Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar, der bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung des Street-View-Dienstes zuständig ist, Google zuletzt vor, sich nicht an geschlossene Vereinbarungen zu halten. Stein des Anstoßes waren diesmal fehlende Informationen im Internet über künftige Routen der Kamerafahrzeuge. Google hatte zugesichert, die Bevölkerung vorab darüber zu informieren, wann und wo Straßen gefilmt werden.

Zwar reagierte Google relativ schnell und stellte ein aktualisierte Liste mit den geplanten Einsatzorten seiner Street-View-Fahrzeuge ins Netz – dem Vertrauen in die Aktivitäten des Konzerns hat der jüngste Fauxpas aber geschadet. Denn nur wer weiß, wo die Fahrzeuge demnächst im Einsatz sind, kann einen begründeten Antrag stellen, damit schon die Rohdaten der Aufnahmen von Personen, Grundstücken oder Autos unkenntlich gemacht werden. Sonst bleibt Betroffenen nur die Möglichkeit, nach einer schon erfolgten Veröffentlichung bestimmte Bilder zu melden und eine Entfernung zu beantragen.

Die vollständige Erfassung des Wohnumfeldes und die weltweite Verbreitung über das Internet werde von vielen Bürgern als persönliche Beeinträchtigung und als Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung empfunden, führte der rheinland-pfälzische Justizminister weiter aus. Deshalb müssten die Möglichkeiten einer weiteren Stärkung der Rechte der Betroffenen geprüft werden. "Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger muss auch von Internet-Diensten respektiert werden", verdeutlichte der Minister.

Sonderlich genau nimmt es Google mit zugesagten Datenschutzbestimmungen beim Street-View-Dienst, der Nutzern Stadt- und Landschaftsperspektiven in teilweise bestechender Qualität liefert, offenbar tatsächlich nicht. So beklagte der Datenschutzbeauftragte der Schweiz, Hanspeter Thür, gerade, dass immer wieder eigentlich zu verpixelnde Gesichter und Nummernschilder von Autos auf den Street-View-Bildern klar zu erkennen seien. Thür forderte Google deshalb auf, das an Google Maps angedockte Angebot für Straßenansichten für die Schweiz "unverzüglich vom Netz zu nehmen". (pmz)