Brüssel strickt weiter am Gemeinschaftspatent
Die Arbeitsgruppe für geistiges Eigentum des EU-Rats berät derzeit über neue Entwürfe zur Fassung eines EU-weiten gewerblichen Rechtsschutzes mit einer tragenden Rolle des Europäischen Patentamts und einem zentralen Patentgericht.
Die Arbeitsgruppe für geistiges Eigentum des EU-Rats berät seit heute über neue Entwürfe zur Fassung eines Gemeinschaftspatents und eines zentralen Patentgerichtshofs. Der jüngste Vorschlag (PDF-Datei) der schwedischen Ratspräsidentschaft für die EU-weite Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes räumt dem Europäischen Patentamt (EPA) eine führende Rolle ein. Es soll allein für die Prüfung und die Erteilung von Gemeinschaftspatenten verantwortlich sein. Nationalen Patentämtern werden die neuen Aufgaben zugedacht, potenzielle Antragsteller und unter diesen vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu beraten, Anmeldungen weiterzuleiten und allgemeine Informationen zu verteilen.
Das EPA vergibt derzeit ein Bündel nationaler Patente von Ländern, die Teil der Europäischen Patentorganisation und somit an das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) gebunden sind. Die EU gehört bislang nicht dazu. Der Plan sieht daher vor, dass die Gemeinschaft dem EPÜ beitritt und somit in das darunter aufgebaute Rechtssystem als eigenes Territorialgebiet eingeschlossen wird. Das Europäische Patentamt soll dann auch die Erneuerungsgebühren für die Gemeinschaftspatente einsammeln und sie teilweise wieder an die nationalen Patentämter ausschütten. Generell ist vorgesehen, dass der gewerbliche Rechtsschutz für die ganze EU zu den bestehenden Bündelpatenten und einem nationalen Anspruch als dritte Option hinzutritt.
"Negative Auswirkungen" der zu vergebenden, auf 20 Jahre begrenzten Monopolrechte sollen durch ein System von Zwangslizenzen abgemildert werden, betont der Entwurf. Falls das Wettbewerbsrecht nicht greife, könne der geplante neue EU-Patentgerichtshof zu diesem in zwei eigenen Artikeln des Vorschlags ausgeführten Mittel greifen. Weiter halten die Schweden fest, dass die Einführung eines Gemeinschaftspatents Teil einer umfassenden Reform des Patentwesens sein müsse, das den Aufbau der bereits angesprochene zentrale Gerichtsbarkeit sowie "Änderungen am EPÜ" umfasse. Einen Entwurf für diese Überarbeitung der Leitlinien zur Erteilung gewerblicher Schutzrechte in Europa von Ende September gibt es laut einem Datenbankeintrag des Rates bereits. Dieser ist aber derzeit nicht für die Öffentlichkeit verfügbar.
Zusätzliche Ausführungen der Ratspräsidentschaft zu der im Raum stehenden "Vertiefung" des Patentsystems in Europa enthält ein zweites publiziertes Papier (PDF-Datei). Es beschreibt an erster Stelle die hauptsächlichen Funktionen und die Arbeitsweise eines Patentgerichts der Gemeinschaft und seiner nationalen Unterabteilungen. Enthalten sind Vorgaben zu den Verfahrenssprachen, Qualifizierungsansprüchen an die Richter, internen Berufungsmöglichkeiten oder zur Finanzierung.
Der anschließende Teil bezieht sich auf alte Streitpunkte rund um das Gemeinschaftspatent wie die Aufteilung der jährlich anfallenden Erneuerungsgebühren. Wie bisher bei Bündelpatenten sollen das EPA und nationale Ämter demnach jeweils die Hälfte der Einnahmen erhalten. Einem Komitee des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation wird zudem gemäß dem Entwurf die Aufgabe erteilt, die exakte Höhe und den Schlüssel zur Verteilung der Gelder für die Patentbehörden in den Mitgliedsstaaten festzulegen. Ziele dabei sollen "die Förderung von Innovation und die Stärkung der Wettbewerbskraft europäischer Unternehmen" sein. In Betracht zu ziehen seien ferner die Patentaktivitäten in einzelnen Ländern und die Marktgröße.
Nicht zuletzt beschreibt das Erläuterungspapier Prinzipien einer "verstärkten Partnerschaft" zwischen dem EPA und Patentinstitutionen auf nationaler Ebene. Demnach soll die Münchner Behörde die Prüfergebnisse jedes Patentamtes eines Mitgliedsstaates der Europäischen Patentorganisation auf Basis entsprechender Abkommen in Betracht ziehen können. Eine Verpflichtung, entsprechende Resultate zu übernehmen, wird es demnach aber nicht geben. Etabliert werden soll ein eigener europäischer Standard für die Suche nach bereits dokumentierten Erfindungen (European Standard for Searches) mit integrierten Qualitätskriterien. Eine Implementierung dieser Norm auch im Rahmen des vom EPA vorangetriebenen europäischen Patentnetzwerks sei vorgesehen. Weitere Einzelheiten enthält ein Diskussionspapier (PDF-Datei) der britischen, dänischen und finnischen Delegationen der für die Rechte an immateriellen Gütern zuständigen Ratsarbeitsgruppe.
Auf Befürchtungen, dass mit dem Gemeinschaftspatent die weitgehende, Schutzrechte auf computerimplementierte Erfindungen einschließende Vergabepraxis des EPA in der EU kodifiziert werden könnte, gehen auch die neuen Entwürfe nicht ein. Kritiker monieren immer wieder, dass die Harmonisierungsbemühungen eine Hintertür für Softwarepatente öffnen würden.
(pmz)