Bundesrat stimmt für Online-Autozulassung

Der Gang zur Zulassungsstelle soll von September an überflüssig sein, Kfz-Halter können alles Notwendige online beantragen. Nötig ist eine E-Identifizierung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 46 Kommentare lesen
License,Plate,With,A,Car,Key

(Bild: mahc/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Der Bundesrat hat am Freitag dem Entwurf der Bundesregierung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt. Damit wird das Verfahren zur Kfz-Zulassung digitalisiert und beschleunigt. Vom 1. September an soll damit der Gang zur Zulassungsstelle überflüssig werden. Kfz-Halter können dem Plan nach alle notwendigen Formalitäten online beantragen. Nötig ist dafür der Einsatz einer elektronischen Identifizierungsfunktion (eID), also etwa der aus dem Online-Personalausweis.

Die entsprechenden Stempelplaketten für die Nummernschilder sollen per Post versendet werden. In der Zwischenzeit – bis zu 10 Tage – reicht der digitale Bescheid als Nachweis aus. Ein Kfz-Kennzeichen muss aber am Wagen sein. Die Verordnung sieht auch vor, dass Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die jährlich sehr viele solcher Anträge stellen, diese bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in sogenannte i-Kfz-Portale einsteuern können. Der Name steht für "internetbasierte Fahrzeugzulassung". Das entsprechende Projekt hatte die damals noch schwarz-rote Bundesregierung Anfang 2019 mit einer Verordnung eingeleitet, durch die Autohalter alle Vorgänge rund um die Zulassung ihres Fahrzeugs auch online abwickeln können sollen.

Bisher konnten sich Nutzer des digitalen i-Kfz-Verfahrens zwar die Wartezeit in einer Zulassungsstelle ersparen. Sie mussten aber warten, bis die Post die Fahrzeugdokumente und Plaketten zusandte. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FPD) warb für die neue Verordnung im Februar daher so: "Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren." Für die Umsetzung der Verordnung sind prinzipiell die Länder zuständig.

Die Änderungen des Bundesrats am Regierungsentwurf sehen unter anderem noch vor, dass ein Halter ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt oder ohne Sitz und ohne Geschäftsleitung in Deutschland eine Zulassung nur beantragen kann, wenn das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in der Bundesrepublik hat. Dieser muss der zuständigen Behörde genannt und auf Verlangen nachgewiesen werden. Auch den Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldkatalog hat die Länderkammer angepasst. Wer etwa ein Fahrzeug in Betrieb setzt, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt, muss 60 Euro zahlen. Das Nutzen eines Fahrzeugs ohne den dafür übersandten Plakettenträger oder dessen Anbringung auf einem nicht zugehörigen Kennzeichen schlägt mit 70 Euro zu Buche.

Auf Empfehlung des Innenausschusses fügten die Länder zudem eine Prüfbitte an die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung ein, wie missbräuchliches Verhalten bei der Online-Zulassung verhindert beziehungsweise abgeschwächt werden kann. Der Bundesrat weist so etwa auf das Risiko hin, dass Plaketten beim Postversand entwendet und bestimmungswidrig verwendet werden oder vermehrt Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen am Verkehr teilnehmen könnten. Die Novelle führe "zu einer Erschwerung der Arbeit der Polizei", begründen die Länder ihre Bitte.

(axk)