Vorstoß zur Reform von Anti-Terror-Gesetzen im US-Abgeordnetenhaus

Nach dem Senat haben nun auch führende Demokraten aus dem Repräsentantenhaus Entwürfe zur Korrektur zweier Überwachungsgesetze vorgelegt, mit denen Befugnisse der Sicherheitsbehörden enger gefasst werden sollen.

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Nach diversen Initiativen im US-Senat haben nun auch führende Demokraten aus dem Repräsentantenhaus Entwürfe zur Korrektur zweier Überwachungsgesetze vorgelegt. Der Vorschlag für einen "USA Patriot Amendments Act of 2009" (PDF-Datei) strebt eine Reform des nach dem 11. September 2001 erlassenen "Patriot Act" an. Der "FISA Amendments Act of 2009" (PDF-Datei) macht sich für eine Novellierung des US-Gesetzes zum Abhören der internationalen Telekommunikation im Rahmen der Auslandsaufklärung ein. Im entsprechenden Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) soll unter anderem die besonders umkämpfte Klausel gestrichen werden, die Unternehmen für die technische Unterstützung von Sicherheitsbehörden wie der National Security Agency (NSA) Straffreiheit zusichert.

"Die Amerikaner sind im Lauf der vergangenen acht Jahre der alten Angst einjagenden Taktiken müde geworden, mit denen der Öffentlichkeit glaubhaft gemacht werden sollte, dass wir unsere Freiheiten aufgeben müssen, um vor Terrorismus geschützt zu sein", erklärte John Conyers, Vorsitzender des Rechtsausschuss im US-Abgeordnetenhaus, bei der Vorstellung der Pläne. Die Reform sei nötig, um die "zu breit gefassten Vorkehrungen" in den beiden Anti-Terror-Gesetzen zurechtzustutzen, ergänzte der Leiter des Unterausschusses für Bürgerrechte und Verfassungsfragen, Jerrold Nadler. Dritter Erstunterstützer der Vorschläge ist der Vorsitzend des Unterausschusses für Verbrechen, Terrorismus und innere Sicherheit, Bobby Scott.

Konkret sollen im Patriot Act Kompetenzen für sogenannte Roving Wiretaps, bei denen Überwachungsmaßnahmen für verschiedene Aufenthaltsorte und unterschiedliche Kommunikationsmittel eines Verdächtigen pauschal genehmigt werden, enger gefasst werden und sich nur noch gegen ein einzelnes, klar identifizierbares Ziel richten dürfen.

Ferner sollen die Befugnisse des FBI zum Versand von National Security Letters (NSL) beschränkt werden. Diese Auskunftsbegehren erlauben es der Polizeibehörde bislang, ohne richterliche Kontrolle umfangreiche Datenbestände und Nutzerinformationen bei Firmen und öffentlichen Einrichtungen abzufragen. Künftig müssten die FBI-Agenten nachweisen, dass die betroffenen Personen tatsächlich im Verdacht der Verbindung zu einer ausländischen Macht oder deren Vertreter stehen. Der Empfänger eines NSL soll mehr Widerspruchsmöglichkeiten erhalten. Vorgesehen ist weiter, den Einsatz der Briefe besser zu dokumentieren und einer "vernünftigen rechtlichen Überprüfung" zu unterziehen. Für weitere Auskunftsberechtigungen von Sicherheitsbehörden bei Bibliotheken oder Buchhändlern sowie Beschlagnahmemöglichkeiten sollen ebenfalls strengere Regeln gelten. Alle einschlägigen Befugnisse in diesem Bereich laufen laut dem Entwurf Ende 2013 aus.

Im FISA-Gesetz soll neben der Idemnitätsklausel eine Regel fallen, die Sicherheitsbehörden ohne richterliche Genehmigung das Abhören und die Auswertung sämtlicher Kommunikationsinhalte zwischen den USA und dem Rest der Welt gestattet ("Bulk Collection"). Weiter wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass gemäß FISA erlangte Informationen nur noch eingeschränkt in juristischen Verfahren verwendet werden dürfen, wenn sie das zuständige Spezialgericht für unrechtmäßig erklärt hat.

Der Vorstoß ähnelt in weiten Bereichen dem Entwurf für einen "Judicious Use of Surveillance Tools In Counterterrorism Efforts (JUSTICE) Act aus dem US-Senat, der bei der Abstimmung über das laufende Reformvorhaben im federführenden Rechtsausschuss der Kammer des US-Kongresses aber keine Mehrheit fand. Stattdessen votierten die Senatsmitglieder in dem Gremium für einen Kompromissvorschlag, der laut der Electronic Frontier Foundation (EFF) nur noch eine Handvoll der zunächst ins Spiel gebrachten Korrekturen übrig lassen würde. Die Bürgerrechtsorganisation begrüßt daher die neuen Gesetzesinitiativen im Abgeordnetenhaus als "bedeutenden Fortschritt gegenüber dem mit vielen Mängeln behaften Senatsgesetz". (jk)