Kurz informiert: Krankschreibung, Embryonen, Google, E-Bikes
Unser werktäglicher News-Überblick fasst die wichtigsten Nachrichten des Tages kurz und knapp zusammen.
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Krankschreibung per Telefon ohne Zukunft
Während der Coronakrise war es möglich, sich bei Erkältungen telefonisch von dem behandelnden Arzt oder der Hauärztin krankschreiben zu lassen. Nachdem diese Regelung Ende März auslief, sprachen sich unter anderem Kassenärztliche Vereinigungen und Hausärzteverbände dafür aus, die telefonische Krankschreibung weiterhin zu ermöglichen. Sie stelle eine enorme Arbeitserleichterung für die Praxen und Patienten dar. Doch bisher wurde kein dafür nötiger Antrag gestellt. Diesen hätte beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellen können. Ohne den Antrag könne der Bundesausschuss nicht tätig werden und einen Beschluss fassen, erklärte eine Sprecherin heise online.
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Synthetische Embryonen in Affen eingesetzt
Einem Forschungsteam der Chinesischen Akademie der Wissenschaften in Shanghai ist es gelungen, bei Affen neue Embryonen aus Stammzellen zu genieren – und nicht mehr aus Spermien und Eizellen. Das berichtet MIT Technology Review. Diese "synthetischen Embryonen" ließen sich in die Gebärmutter erwachsener Affen einsetzen, von denen immerhin einige tatsächlich erste Anzeichen einer Schwangerschaft zeigten. Dies wäre der weiteste Weg, den Forschende bisher mit im Labor gezüchteten Affenembryonen gekommen sind. Die Studie deutet darauf hin, dass es eines Tages möglich sein könnte, auf diese Weise Föten zu erzeugen – und nicht mehr nur durch die Vereinigung von Spermium und Eizelle.
Kartellstrafe fĂĽr Google in Korea
Die südkoreanische Kartellbehörde hat Google wegen unfairer Geschäftspraktiken mit einer Strafe in Höhe von umgerechnet etwa 29,2 Millionen Euro belegt. Google soll seine Marktdominanz genutzt haben, um die konkurrierende Plattform One Store in Südkorea zu benachteiligen, entschied die Kommission für Fairen Handel. Demnach soll Google zwischen Juni 2016 und April 2018 Abmachungen mit Spieleherstellern getroffen haben, die dafür sorgen sollten, dass sie ihre Titel exklusiv im Play Store anbieten. Google verteidigt seine Strategie: Das Unternehmen habe gegen keine Wettbewerbsgesetze verstoßen. Über das weitere Vorgehen werde man entscheiden, wenn die schriftliche Entscheidung vorliege.
Tempolimit fĂĽr E-Bikes
Beamte der Amsterdamer Verkehrsabteilung planen eine Geschwindigkeitsbegrenzung für E-Bikes von 20 km/h einzuführen. Das geht aus einem Brief an den Gemeinderat der Stadt Amsterdam hervor. Demnach soll die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Stadtgrenzen gelten – und zwar aus Sicherheitsgründen. Schnelle E-Bikes gefährden vor allem Kinder und ältere Radfahrer, begründet die Amsterdamer Verkehrs-Chefin Melanie van der Horst die Maßnahme gegenüber den Stadträten.
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(igr)