Österreichs Elektronikindustrie gegen pauschale Urheberrechts-Abgaben
Im Zeitalter von Digital Rights Management würde die Bevölkerung oft doppelt belangt, meint der österreichische Fachverband der Elektro- und Elektronik-Industrie.
Gegen pauschale Urheberrechtsabgaben hat sich der österreichische Fachverband der Elektro- und Elektronik-Industrie (FEEI) ausgesprochen. Die Industrie-Vertreter fürchten eine Preisexplosion für Endkunden, die vor allem den Konsumenten und dem Handel, aber auch den Herstellern und dem Wirtschaftsstandort Österreich per se schaden würden. Im Zeitalter von Digital Rights Management (DRM) würde die Bevölkerung oft doppelt belangt. Beispielsweise einmal für den "Kauf" einer DRM-geschützten Musikdatei, das zweite Mal für die pauschale Abgabe auf den Datenträger, auf dem diese gespeichert werde. Zudem sei vollkommen intransparent, an welche Urheber die kassierten Gelder weitergegeben würden.
1999 hat die österreichische Verwertungsgesellschaft Austromechana im Amtsblatt der Wiener Zeitung einen neuen Tarif für die pauschale Abgeltung der legalen Speicherung urheberrechtlich geschützter Musik auf MP3-Playern veröffentlicht. 13,08 Euro sollen pro Spielstunde (definiert als 64 MByte) an die Verwertungsgesellschaft abgeführt werden. Dieser Tarif gilt nach wie vor auch für Wechselmedien wie CF, SD und MMC, auch wenn diese zu ganz anderen Zwecken (wie etwas in Digitalkameras) zum Einsatz gelangen. Damals wurden auch Abgaben für leere Musikkassetten von 14,4 Cent pro Stunde und für die Speicher in Jukeboxen von 21,6 Cent pro 64 MByte eingeführt. Ein Apple iPod mit 40 GByte Festplatte verteuerte sich für Konsumenten dadurch um 138,24 Euro.
Insbesondere die hohe Abgabe auf MP3-Player und -Speichermedien hatte nur teilweise Erfolg. Einige kleine Unternehmer, die sich einen langen Rechtsstreit nicht leisten konnten, haben in den sauren Apfel gebissen und bezahlt. Die Unternehmen Blaupunkt, Brother, Canon, Fujitsu Siemens, HB, Hewlett-Packard, JVC, Lexmark, Panasonic Philips, Sharp und Sony haben sich zu einer Initiative zusammengetan und Verhandlungen aufgenommen. Diese führten nun zu einem Tarif von 3,60 Euro pro Stunde bei Abschluss eines Einzelvertrages mit der Austromechana, von 2,40 Euro pro Stunde bei einem Beitritt des Unternehmers zu einem Gesamtvertrag. Laut FEEI ist dies lediglich ein aktueller Verhandlungsstand, laut einer Auskunft aus der Austromechana wurde dieser Tarif Mitte vorigen Jahres im Amtsblatt veröffentlicht und sei somit in Kraft getreten. Ob dieser Preis auch auf in Computer enthaltene Festplatten Anwendung findet, ist unklar, darüber wird noch gefeilscht. Die Austromechana war bislang für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Während Pauschalabgaben auf in Geräten integrierte Speicher von der österreichischen Elektronikindustrie prinzipiell abgelehnt werden, sind Abgaben auf Speicherwechselmedien umstritten. "Speicher für Digitalkameras sind grundsätzlich von der Technologie her geeignet, Musikdateien zu speichern. Tatsächlich erfüllt der Konsument damit nicht oder kaum diesen Tatbestand. Er will nur eigene Werke (Bilder) speichern", argumentiert die Urheberrechtsexpertin der Initiative, Kornelia Vallaster. Auch das Vorbringen der "Piraterie im Internet" lässt Vallaster nicht gelten. Die Urheberrechtsabgaben sollten von Rechts wegen nur für legale Kopien, nicht aber für Straftaten Dritter entschädigen.
Weiteres Unbill droht laut dem Branchenverband von Seiten der Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana. Deren Tarif von 12,16 Euro auf Scanner habe die Industrie akzeptiert. Nun würden aber 107,41 Euro für Multifunktionsgeräte (Tintenstrahldrucker mit Glasplatten-Scanner) verlangt. Derartige Geräte sind für weniger als 90 Euro im Handel erhältlich. Für reine Farbtintenstrahldrucker, die für unter 40 Euro verkauft werden, wolle die Literar-Mechana 48 Euro einstreichen. Auch für PC an sich stünden Forderungen im Raum. Konsumenten haben angesichts dieser drohenden Kostensteigerungen einen relativ einfachen Ausweg – sie können im EU-Ausland bestellen. Entgegen der Umsatzsteuer gibt es bei Urheberrechtsabgaben nämlich kein Bestimmungslandprinzip. Darunter leiden aber naturgemäß die Händler, die Importeure bringen manche Geräte in Österreich gar nicht mehr auf den Markt.
Der FEEI fordert eine Neuregelung des Urheberrechts. Die Verwertungsgesellschaften sollten nicht mehr einseitig nicht nachvollziehbare Tarife festlegen dürfen, außerdem müsse eine Obergrenze für Pauschalabgaben eingeführt werden. In Deutschland sei diese durch die Rechtsprechung bei etwa fünf Prozent des Gerätepreises gezogen worden, in Italien sehe ein neues Gesetz maximal drei Prozent vor. Aber auch in Deutschland tobt ein immerwährender Streit um die Urheberrecht-Pauschalabgaben: Auch hierzulande sind etwa Abgaben auf Multifunktionsgeräte umstritten, eine Klage um Pauschalabgaben auf PCs ist in München anhängig. Während die Industrie in Deutschland am liebsten ebenfalls von den Pauschalabgaben weg will und lieber eine individuelle Abrechnung per DRM einführen möchte, argumentieren die Verwertungsgesellschaften, durch die Pauschalabgaben nach dem bestehenden Urheberrecht werde die Möglichkeit zur Kopie für rein private Zwecke gesichert. (Daniel AJ Sokolov) / (vza)