BGH: Falsche Autofarbe kann Rückgabegrund sein

BGH: Falsche Autofarbe kann Rückgabegrund sein

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 4 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • ssu

Die Farbe eines Autos ist von entscheidender Bedeutung beim Kauf. Das steht nun auch höchstrichterlich fest. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe kann ein Käufer das Auto ablehnen, wenn dessen Farbe anders ist als bestellt. Diese Abweichung stelle im Regelfall einen erheblichen Sachmangel dar und sei eine Pflichtverletzung des Verkäufers, teilte der BGH jetzt mit. Die Farbe bestimme schließlich maßgeblich das Erscheinungsbild eines Autos und gehöre beim Kauf zu den wichtigen Kriterien (Az.: VIII ZR 70/07 – Urteil vom 17. Februar 2010).

Damit war die Klage eines Baden-Württembergers erfolgreich, der es ablehnte, rund 55.000 US-Dollar (derzeit gut 40.000 Euro) für eine schwarze Corvette zu zahlen. Der Mann hatte das Auto zwar im Mai 2005 in Florida bei einem Händler bestellt – allerdings in der Farbe "Le Mans Blue Metallic". So stand es auch im Vertrag. Geliefert wurde der Wagen jedoch in Schwarz. Gleichwohl sollte der Mann zahlen. Dagegen wehrte er sich – vorerst erfolgreich.

Ob er das Auto trotz der ungeliebten Farbe annehmen muss, wird jetzt das Landgericht Ellwangen klären müssen. Die Richter bekommen den Fall erneut auf den Tisch, weil unklar ist, ob sich Auto-Liebhaber und Händler nachträglich doch noch auf die Lieferung des schwarzen Modells geeinigt hatten. (dpa) / (ssu)