Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gestartet

Die Datenschützer und Bürgerrechtler des FoeBuD laden auf ihrer Website ein, sich einer Verfassungsbeschwerde gegen den elektronischen Entgeltnachweis ("ELENA") anzuschließen. Via ELENA sollen Arbeitgeber Informationen über ihre Beschäftigten in eine zentrale Datenbank übertragen.

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Von
  • Holger Bleich

Gegen die zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen ("ELENA") wird noch vor dem 1. April 2010 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das kündigte der FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) an.

Ähnlich wie bei der Beschwerde zur Vorratsdatenspeicherung arbeitet der FoeBuD daran, dass sich möglichst viele Bürger beteiligen. Der Verein hat deshalb am heutigen Montag eine Webseite freigeschaltet, auf der sich jedermann ohne viel Papierkrieg der Beschwerde gegen das ELENA-Projekt anschließen kann.

Viel Zeit bleibt den Aktivisten vom FoeBuD nicht: Am 1. April jährt sich die Verabschiedung des Gesetzes zu Elena, dann wäre die Beschwerde am Bundesverfassungsgericht nicht mehr möglich. Derzeit ist geplant, dass die beiden federführenden Rechtsanwälte am 31. März in Karlsruhe die Beschwerde direkt bei Gericht einreichen.

Via ELENA sollen Arbeitgeber Informationen über ihre Beschäftigten in eine zentrale Datenbank übertragen. Bei dem Verfahren werden unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe des Gehalts und der Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses übermittelt. Datenschützer kritisieren ELENA scharf. Zuletzt hatten sogar Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion angekündigt, das Projekt kippen zu wollen.

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(hob)