US-Regulierer sucht "dritten Weg" zur Sicherung der Netzneutralität

Die Federal Communications Commission (FCC) will Internetprovider künftig als klassische Telekommunikationsanbieter einstufen, aber das damit verfügbare Arsenal an Regulierungsmitteln nur zum Teil auf sie anwenden.

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Der Chef der Federal Communications Commission (FCC), Julius Genachowski, glaubt einen "dritten Weg" gefunden zu haben, um seine Pläne zur besseren Gewährleistung der Netzneutralität und die geplante Breitband-Offensive der US-Regierung trotz eines widrigen Richterspruchs doch noch durchzusetzen. Ein Berufungsgericht hatte vorigen Monat entschieden, dass es für die US-Regulierungsbehörde derzeit keine klare rechtliche Grundlage gebe, um Auflagen zur Internetregulierung durchzusetzen. Konkret ging es um eine Abmahnung des Kabelnetzbetreibers Comcast, nachdem dieser eine Filesharing-Bremse implementiert hatte.

Gemäß dem jetzt angekündigten Vorhaben Genachowskis sollen Internetprovider künftig als klassische Telekommunikationsanbieter und Carrier eingestuft werden. Das damit theoretisch verfügbare umfangreiche Arsenal an Regulierungsmitteln will die FCC aber nur zum Teil auf die Zugangsanbieter anwenden.

Es gehe nicht um die Schaffung neuer Befugnisse, um "das Internet an sich zu regulieren", unterstrich der FCC-Vorsitzende die vorgesehene Selbstbeschränkung der Behörde. Verbraucher bräuchten aber "einen Grundschutz gegen wettbewerbswidriges oder auf andere Art unvernünftiges Verhalten von Unternehmen, die Breitband-Dienste anbieten". Von 48 möglichen Bestimmungen für Eingriffe in den Markt sollten nur sechs genutzt werden, erläuterte FCC-Justiziar Austin Schlick. Der Vorstoß würde es dem Regulierer etwa ermöglichen, Providern eine ungerechtfertigte Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Datenverkehr in einem Netzwerk zu untersagen, um das Prinzip des offenen Internet aufrecht zu erhalten. Generell soll allein die Übertragungskomponente von Zugangsdiensten als TK-Dienst eingestuft werden.

Die FCC könnte mit der neuen Regelung auch unangemessene Preise von Zugangsanbietern verbieten. Sie würde es Verbrauchern zudem erlauben, Beschwerden über Breitband-Dienste an die Behörde zu richten. Diese soll zudem befähigt werden, Standards zu Datenschutz und -sicherheit für die Provider aufzustellen. Breitband-Anbieter könnten gemäß der Initiative ferner von der staatlichen Unterstützung für die Erbringung eines "Universaldienstes" profitieren. Der entsprechende staatliche Fonds ist bisher auf den Telefonbereich beschränkt. Vor allem der Ausbau schneller Internetleitungen auf dem Lande soll so gefördert werden. Bürgerrechtsorganisationen und Netzneutralitätsverfechter wie die Open Internet Coalition, der Konzerne wie Amazon, eBay oder Google angehören, begrüßten die eingeschlagene Richtung als angemessen und verhältnismäßig. Comcast und andere große Kabel- und Telekommunikationsfirmen zeigten sich dagegen enttäuscht über den Schritt, zu dem die FCC zunächst eine öffentliche Konsultation durchführen will.

(bo)