Mitgliedstaaten reservieren Frequenzbereich von 30 MHz im 5,9-GHz-Band

EU vergibt Frequenzen für Car-to-Car-Communication

Im Bereich 5,9 GHz sollen "intelligente Autos" einander vor Gefahren wie Glatteis warnen oder Meldungen von Verkehrsmanagement-Zentralen entgegennehmen. Fragen zu Funkstandard und Datenschutz bleiben vorerst offen

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  • ssu
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Brüssel, 5. August 2008 – Die Europäische Kommission hat ein EU-weit einheitliches Frequenzband für die so genannte kooperative Fahrzeugkommunikation in einem Frequenzbereich von 30 MHz im 5,9-GHz-Band reserviert. Damit will Brüssel eine einheitliche Grundlage für die Kommunikation von Fahrzeugen unter einander beziehungsweise zwischen Fahrzeugen und straßennahen Infrastrukturen schaffen. Die zuständigen nationalen Regulierungsbehörden werden in den kommenden sechs Monaten überall in Europa die Frequenzen zuweisen werden, ohne jedoch bereits bestehende Dienste wie zum Beispiel Amateurfunk zu verbieten, teilt de EU-Kommission heute mit.

Teil der Initiative Intelligentes Fahrzeug

Die heutige Kommissionsentscheidung ist Teil ihrer 2006 ergriffenen Initiative Intelligentes Fahrzeug, mit der die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden soll mit der Zielsetzung, den Straßenverkehr intelligenter zu organisieren und zugleich sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten.

Als typischen Anwendungsfall für das auch als Car-to-Car-Communication bekannte Verfahren nennt die EU-Kommission die Warnung vor Glatteis auf einem bestimmten Streckenabschnitt. Überquert ein "intelligenter Pkw" eine vereiste Brücke, könnte nachfolgende Fahrzeuge per Funk warnen, bevor diese die Gefahrenstelle erreichen. Fahrzeuge mit Empfangseinrichtungen könnten ferner von einer Verkehrsmanagementzentrale über kurzfristige Straßensperrungen, Alternativstrecken oder Geschwindigkeitsbegrenzungen übermitteln.

EU-weite Interoperabilität

Die EU-Kommission selbst lobt die Frequenzvergabe als "Beispiel für eine erfolgreiche europäische Zusammenarbeit zur Schaffung der Voraussetzungen für die Interoperabilität und grenzübergreifende Nutzung von Systemen", die die Entwicklung und Erprobung von Anwendungen für die Straßenverkehrssicherheit in der EU erleichtern werde.