Autofahren mit Flatrate: Warum das Dienstwagenprivileg die Falschen fördert

Subvention oder nicht: Über das Dienstwagenprivileg streiten Politik und Verbände. Dabei ist klar, wer von dieser Regelung profitiert – und wer eben nicht.

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Mittelklasse-Modelle wie die Mercedes C-Klasse sind beliebte Dienstwagen.

(Bild: Mercedes-Benz Group)

Lesezeit: 17 Min.
Inhaltsverzeichnis

Geht es um den Abbau klimaschädlicher Subventionen, verweisen Experten regelmäßig auf das sogenannte Dienstwagenprivileg. Laut Umweltbundesamt sorgt es für Steuermindereinnahmen in Höhe von 3 bis 6 Milliarden Euro – jedes Jahr. Geld, welches an anderer Stelle, etwa für den Bildungsbereich oder den wichtigen Ausbau der Schieneninfrastruktur, womöglich dringender benötigt wird. Einige fordern deshalb das Ende der steuerlichen Dienstwagenbevorzugung. Für sie handelt es sich um eine überflüssige Subventionierung für bestimmte Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Automobilbranche auf Kosten der Allgemeinheit. Befürworter verweisen hingegen auf Mehrkosten, die der Staat ohne das Dienstwagenprivileg hätte. Außerdem sei bei Änderungen mit gravierenden Folgen für Teile der Automobilwirtschaft und den Gebrauchtwagenmarkt zu rechnen, heißt es in weiteren Befürchtungen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bezeichnete den Begriff Dienstwagenprivileg im Sommer 2022 gar als "linkes Framing".

Mehr zu Dienstwagen und ihren Alternativen

Doch was genau ist das Dienstwagenprivileg und auf welchen Argumenten beruhen die Aussagen von Kritikern und Befürwortern? Antworten darauf geben wir anhand von vier typischen Dienstwagen und drei Einkommensgruppen. Wir zeigen, welche Kosten durch Dienstwagen entstehen können und wer sie am Ende trägt – oder nicht trägt. Auch auf den Unterschied zwischen Verbrennern und Elektroautos sowie die Frage, welche Antriebsart möglicherweise stärker subventioniert wird, gehen wir dabei ein.

Als Dienstwagen, mitunter auch als Firmenwagen bezeichnet, gilt ein auf den Arbeitgeber zugelassenes Fahrzeug. Vorgesehen ist es hauptsächlich für dienstlich veranlasste Fahrten. Viele Unternehmen erlauben auch die private Nutzung. In welchem Rahmen, variiert stark. Ein Arbeitgeber kann Fahrten ins Ausland oder an Urlaubstagen untersagen, ebenso sind Kilometerlimits für die private Nutzung möglich. Unterschiedliche Regelungen gibt es auch im Umgang mit den Energiekosten (Benzin, Diesel, Strom). Die Bandbreite reicht hier von der Übernahme aller Energiekosten durch den Arbeitgeber bis zu Regelungen, laut denen nur beruflich bedingte Fahrten berücksichtigt werden. Für private Fahrten trägt in letzterem Fall der Arbeitnehmer selbst die Energiekosten. Unabhängig davon, wie die konkrete Absprache aussieht, muss ein Arbeitnehmer indirekt für die private Nutzung des Fahrzeugs bezahlen – in Form eines geldwerten Vorteils (gwV). Dieser wird in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert sowie den Sozialversicherungsbeiträgen belastet.