Missing Link: 25 Jahre Informationsfreiheit – Wissen ist Macht

Seite 3: Kostendeckel für Anfragen an Landesbehörden – Kommunen können weitgehend frei entscheiden

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Die OKF und die Bewegung "Mehr Demokratie" schreiben in ihrem "Transparenzranking Deutschland", dass das hessische IFG "nur wenige Teile eines echten Informationsfreiheitsgesetzes" enthalte. Es gilt nur für wenige Behörden und nehme neben Gemeinden etwa auch die Polizei vom Anwendungsbereich aus. Der Informationsanspruch sei auch nicht voraussetzungslos: Bei rein wirtschaftlichem Interesse sollen Antragssteller kein Recht auf Aktenzugang haben. Dafür gibt es nur 12 Punkte – der schlechteste Wert in der Rangliste.

In Baden-Württemberg müssen Interessenten dagegen laut dem dort 2015 in Kraft getretenen IFG kein persönliches Informationsinteresse vorweisen. Schulen und Hochschulen etwa bleiben aber außen vor. Seit 2019 gibt es einen Kostendeckel für Anfragen an Landesbehörden, der Kommunalbereich kann über Gebühren aber weiter weitgehend frei entscheiden. Gratis erfolgen selbst einfache Auskünfte nur bei höheren Behörden. Die Ämter müssen nur bestimmte Informationen von sich aus veröffentlichen, etwa das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat, Geodaten, erlassene oder geänderte Verwaltungsvorschriften und Beschlüsse.

Schon die Geburt des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes gestaltete sich 2005 äußert schwierig. Das als Einstieg in eine größere Offenheit der öffentlichen Hand gedachte Prestigeprojekt der damaligen rot-grünen Koalition schaffte es nur ins Gesetzesblatt, weil sich die FDP-mitregierten Länder im Bundesrat enthielten. Andernfalls hätten CDU und CSU das Vorhaben verhindert, da sie den angestrebten "Kulturwandel" nicht mittragen wollten. Die Konservativen argumentierten, die "weit reichenden Folgen" für das deutsche Rechtssystem hätten besser ausgeleuchtet werden müssen.

Zur sprichwörtlichen gläsernen Verwaltung ist es trotz aller – oft erst durch Klagen vor Gericht erstrittenen – Fortschritte auch heute noch ein weiter Weg hierzulande. In der EU herrscht ebenfalls noch Klärungsbedarf, ob die Regeln zur Informationsfreiheit nicht nur gedruckte und digitale Akten sowie E-Mails einschließen, sondern auch SMS und Chat-Botschaften. Von Letzterem geht die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly aus, die EU-Kommission sieht das anders – gerade dann, wenn es um die Kurzmitteilungen ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU) geht. Die hiesigen Informationsfreiheitsbeauftragten forderten die öffentliche Verwaltung bereits im Juli auf, jegliche relevante behördliche Kommunikation zu dokumentieren, also etwa auch über Messenger erfolgte. Sonst könnten relevante Informationen über das Handeln der Exekutive einfach dem Recht auf Akteneinsicht entzogen werden.

(bme)