Strommarkt erklärt: Preisbildung, Preiskrise und die "Strompreisbremse"
Seite 5: Vorläufige Einordnung und Bewertungskriterien
Eine umfassende Bewertung der Abschöpfungs- und Entlastungsmaßnahmen kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, nicht zuletzt da konkrete Details noch gar nicht feststehen. Allerdings kann bereits eine Reihe von energieökonomisch relevanten Kriterien identifiziert werden, die für eine Bewertung von Bedeutung sind. Dazu gehören Effektivität, Effizienz, Anreizwirkungen, Verwaltungsaufwand, Transparenz, Missbrauchsgefahren und mögliche Pfadabhängigkeiten.
Effektivität
Ob Zufallsgewinne von Stromerzeugern effektiv abgeschöpft werden können, hängt insbesondere davon ab, inwiefern ein gangbares Verfahren für die vielfältigen und umfangreichen Geschäfte auf den Terminmärkten gefunden werden kann. Auf der Entlastungsseite erscheint das zentrale Ziel einer schnellen Unterstützung von Stromkunden mittels einer am historischen Verbrauch orientierten Zahlung grundsätzlich erreichbar. Dabei dürften jedoch manche Haushalte übermäßig profitieren, die steigende Strompreise auch ohne Unterstützung tragen könnten. Hierzu und zur Frage, inwiefern verschiedene Ausgestaltungen der "Strompreisbremse" eine nicht wünschenswerte regressive Verteilungswirkung entfalten, sind detaillierte Verteilungsanalysen von Interesse.
Effizienz
Ob die geplanten Entlastungen mit einem möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht werden, lässt sich derzeit noch nicht ermitteln. Positiv zu bewerten ist, dass die wettbewerbliche Strompreisbildung am Spotmarkt durch die Einführung einer Erlösobergrenze unangetastet bleibt. Durch die grundsätzliche Regulierung auf EU-Ebene wurden außerdem nationale Alleingänge erschwert, die im europäischen Strommarkt zu erheblichen Verzerrungen hätten führen können.
Da die genaue Ausgestaltung der Gewinnabschöpfung und erst recht der Unterstützung der Stromverbraucher aber den einzelnen Mitgliedstaaten der EU obliegt, könnte es zu einem "Flickenteppich" verschiedener Detailregelungen kommen, was wiederum die Kraftwerkseinsatz- und Investitionsentscheidungen zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten verzerren könnte. Auf der Entlastungsseite ließe sich eine höhere Effizienz durch eine stärkere Bedarfsorientierung erreichen, was im Moment administrativ aber nicht umzusetzen scheint.
Anreizwirkung
Um die Energiepreiskrise nicht weiter zu verschärfen, sollten die Maßnahmen weder die Stromerzeugung einschränken, noch zu einem erhöhten Stromverbrauch führen. Das heißt, alle Kraftwerke sollten weiterhin einen Anreiz haben, Strom am Großhandelsmarkt anzubieten, wobei jedoch zur Vermeidung einer Gasmangellage zusätzliche Anreize für die Verstromung von Erdgas vermieden werden sollten. Sinnvoll ausgestaltete Erlösobergrenzen stehen diesen Zielen grundsätzlich nicht entgegen. Der Markteingriff könnte jedoch das Vertrauen von Marktteilnehmern in für Investitionen wichtige stabile Rahmenbedingungen mindern, selbst wenn die zu erwartenden Erlöse nach der Abschöpfung immer noch über denen des Vorkrisenniveaus liegen. Investoren könnten die Abschöpfung als Präzedenzfall für weitere Eingriffe in der Zukunft interpretieren.
Ob seit Beginn der Energiepreiskrise bereits Investitionsprojekte angestoßen wurden, die auf den jetzt abgeschöpften Zufallsgewinnen basieren und jetzt durch den Eingriff substantiell geschädigt würden ist indes überaus fraglich. Die Profitabilität von Bestandsanlagen scheint ohnehin nicht gefährdet, da die Erlöse auch nach Abschöpfung noch über dem Vorkrisenniveau liegen dürften.
Auf der Entlastungsseite sollten pauschale Zahlungen, die vom aktuellen Verbrauch unabhängig sind, die Anreize zum Stromsparen erhalten. Dies kann durch Verhaltensänderung passieren oder durch Investitionen in stromsparende Geräte. Genauso sollten Anreize für Investitionen in eigene Stromproduktion (zum Beispiel Photovoltaik auf dem Dach oder Balkon) gewahrt bleiben. Jedoch muss dies mit einer klaren Kommunikation einhergehen, damit Verbraucher:innen nicht irrtümlicherweise annehmen, ihr tatsächlicher Stromverbrauch würde subventioniert.
Verwaltungsaufwand
Der Aufwand zur Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen und die damit zusammenhängenden Transaktionskosten erscheinen auf der Abschöpfungsseite vor allem für den Bereich der Terminmärkte hoch. Auf den Spotmärkten ist zudem zu prüfen, inwiefern rückwirkende Änderungen (verfassungs-)rechtliche Fragen aufwerfen. Auf der Entlastungsseite dürften vor allem bei den Stromlieferanten nennenswerte Verwaltungskosten anfallen, da sie sowohl die Bestimmung des jeweiligen Grundkontingents als auch die Auszahlung vornehmen müssen. Im Vergleich zur noch komplizierteren Situation beim Erdgas ist ein Vorteil der Entlastungsmaßnahmen beim Strom, dass immerhin praktisch jeder Haushalt einen eigenen Stromzähler hat.
Transparenz
Im Grundsatz erscheinen sowohl die Konzepte der Erlösobergrenze als auch des vergünstigten Basisverbrauchs transparent. Auf der Abschöpfungsseite stellt sich allerdings die Frage, inwieweit die technologiespezifischen Erlösobergrenzen auf nachvollziehbare Weise bestimmt werden können.
Auf der Entlastungsseite ist unklar, ob allen Betroffenen hinreichend verständlich gemacht werden kann, dass die erhaltenen Zahlungen tatsächlich unabhängig vom aktuellen Verbrauch sind und sich Einsparungen insofern immer lohnen. Die zuständigen Ministerien in Deutschland sollten daher eine gemeinsame Kommunikationsstrategie über die Wirkungsweise der Entlastungen zur Aufklärung der Bevölkerung entwickeln.
Missbrauchsgefahren
Die Maßnahmen sollten möglichst wenige Möglichkeiten für Missbrauch oder unerwünschte Ausweichbewegungen von Marktakteuren bieten. Auf der Erzeugungsseite dürfte dies im Bereich der volumenmäßig großen und nicht zentral erfassten Terminmarktgeschäfte eine Herausforderung sein. Auf der Entlastungsseite könnten, je nach finaler Ausgestaltung, Haushalte mit hohem Sparpotenzial ggf. einen Anreiz haben, in einen Tarif mit einem höheren Arbeitspreis zu wechseln, um von höheren Pauschalzahlungen zu profitieren.
Pfadabhängigkeiten
Die Maßnahmen sollten so ausgestaltet werden, dass sie nur temporär benötigt werden und bei sinkenden Großhandelspreisen für Strom problemlos wieder abgeschafft werden können. Dies erscheint beim Abschöpfen der Zufallsgewinne gegeben; auf der Entlastungsseite ist die Frage, inwiefern sich Haushalte an Unterstützungszahlungen gewöhnen und gegebenenfalls notwendige Anpassungsmaßnahmen verschleppen.