Typisch deutsches Digitaldesaster: Die Online-Autozulassung i-Kfz

Seite 2: Nur von außen digital

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Was also läuft schief bei i-Kfz? Wer das beantworten will, muss weit zurückblicken. Am 22. Juni 2006 beschließen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder einen "Aktionsplan Deutschland-Online" und stellen darin eine Online-Kfz-Zulassung in Aussicht. Hamburg soll das Projekt im Auftrag des Bundes und der anderen Länder vorantreiben. Ein Jahr später nennt der Hamburger Senat gegenüber dem Handelsblatt ein Zieldatum: Spätestens 2013 werde die Fahrt zum Amt überflüssig.

Der 149 Euro teure Zulassungsservice der Firma Kroschke heimst viele gute Bewertungen ein. Dabei kostet die Onlinezulassung über i-Kfz bloß 27,90 Euro.

Im April 2009 liefert Hamburg ein "Feinkonzept" bei der Verkehrsministerkonferenz ab. Darin schlagen die Beamten ein zweistufiges Vorgehen vor: In der ersten Stufe ab 2010 soll ein Onlineantrag möglich sein, die Behörden sollen aber Dokumente wie die Zulassungsbescheinigung weiterhin auf Papier ausstellen. Stufe 2 soll ab 2013 zünden und den "Dokumententransport von und zum Bürger mittelfristig auf elektronische Datenübermittlung" umstellen.

Stufe 1 lässt sich relativ leicht umsetzen, ist aber nicht sonderlich nutzerfreundlich. Denn in diesem Szenario können Bürger nach Absenden des Onlineantrags nicht sofort losfahren. Sie müssen warten, bis die Behörde die Zulassungsdokumente sowie die Klebeplaketten für die Kennzeichen ausgedruckt und ihnen per Post zugeschickt hat. Wer persönlich zur Behörde geht, kann Dokumente und Plaketten sofort mit nach Hause nehmen, Schilder kaufen und Gas geben.

Zögerlicher Anfang: Im Jahr 2015 feiern Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) auf der CeBIT den Start von i-Kfz. Damals geht allerdings nur die Außerbetriebsetzung online, die Neuzulassung folgt erst 2019.

(Bild: Henning Schacht)

Dass nur die Anträge digitalisiert werden, ist bis heute symptomatisch für E-Government in Deutschland. Auch das 2017 erlassene Onlinezugangsgesetz schreibt Behörden lediglich vor, Formulare ins Internet zu stellen – ansonsten darf alles bleiben, wie es ist. Und das tut es häufig auch.

Den von Hamburg versprochenen Starttermin verpassen Bund und Länder trotzdem. Bis 2013 laufen lediglich Pilotprojekte in ein paar Städten und Kreisen. Später drosselt das Bundesverkehrsministerium das Tempo noch weiter und entscheidet, in Stufe 1 nur die Online-Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen zu ermöglichen. Die rechtlichen Voraussetzungen für diesen zaghaften ersten Schritt schafft der Bund erst 2013. Und erst 2015 geht der Dienst online.

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