Bundestag beschließt mehr Schutz vor Internet-Kostenfallen
Das Parlament hat am Freitag eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches verabschiedet, um unseriöse Praktiken einzudämmen.
Verbraucher sollen künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt sein. Der Bundestag verabschiedete am Freitag eine Änderung (PDF-Datei) des Bürgerlichen Gesetzbuches, um unseriöse Praktiken einzudämmen. Kunden müssen demnach klar über Kosten von Produkten informiert werden, bevor sie einen Online-Vertrag abschließen.
Vor dem Absenden muss eine Schaltfläche mit der Angabe "zahlungspflichtig bestellen" angeklickt werden. Auch Preis, Mindestlaufzeiten und Lieferkosten müssen angezeigt werden.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die das Vorhaben 2011 in Gang gebracht hatte, sprach von einem wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher. Der Bundestag hatte zu dem Thema bereits im Dezember Einigkeit signalisiert. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. (anw)